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Berlin - Ein
Arzt aus Baden-Württemberg klagt vor dem Bundesverfassungsgericht in
Karlsruhe gegen den Gesundheitsfonds. Ärzte in seinem Bundesland
könnten unter den veränderten Honorarbedingungen „nicht mehr
wirtschaftlich arbeiten", begründete der HNO-Arzt Dr. Ulrich Brander
aus Brackenheim seine Klage. Zudem schränke der Gesetzgeber die
Berufsfreiheit der Ärzte ein.
Unterstützt wird die Klage des Mediziners vom Praxisverbund Medi. Die
mit der Fondseinführung veränderten Honorarbedingungen haben laut
Verbund „verheerende Auswirkungen" für einzelne Praxen: „Sie müssen
nicht selten mit Umsatzeinbußen zwischen 30 und 50 Prozent fertig
werden." Rund 1,7 Milliarden Euro der eingezahlten Beiträge flössen von
Baden-Württemberg in andere Bundesländer. Seine Ziele habe der
Gesundheitsfonds zudem verfehlt: Statt mehr Wettbewerb und mehr
Gesundheit zu günstigeren Konditionen habe der Fonds genau das
Gegenteil erreicht, kritisierte der Medi-Vorsitzende Dr. Werner
Baumgärtner.
Brander betreut in seiner Praxis eigenen Angaben zufolge monatlich rund
800 Patienten bei einem Umsatz von 6000 Euro. Nach Abzug von
Gehaltszahlungen und Praxiskosten „bleibt unter dem Strich nichts mehr
übrig", sagte Brander. „Wir arbeiten schon seit circa einem Jahr
umsonst."
Auch seine Berufsfreiheit sieht Brander eingeschränkt: Seit der
Absenkung der patientenabhängigen Vergütung bleibe ihm pro Patient nur
noch rund 8 Euro für Medikamentenverordnungen. Die Klage wurde
zugelassen und liegt nun dem ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts
vor.
APOTHEKE ADHOC, Dienstag, 16. März 2010, 12:51 Uhr
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