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Apothekenbetreiber zwischen Beratungspflicht und Haftungsrisiko
20. April 2025
In sensiblen Beratungssituationen wie bei der Abgabe der „Pille danach“ zeigt sich, wie schnell Unsicherheiten in Apotheken zu folgenschweren Entscheidungen führen können. Trotz zehn Jahren Rezeptfreiheit fehlt es vielerorts an klaren Abläufen, fachlicher Sicherheit und einheitlichen Standards. Für Apothekenbetreiber bedeutet das: Sie müssen nicht nur die Versorgung sicherstellen, sondern auch Haftungsrisiken erkennen und ihre Verantwortung durch strukturierte Prozesse und gezielte Absicherung aktiv wahrnehmen.
Zehn Jahre nach dem OTC-Switch der „Pille danach“ zeigen sich in deutschen Apotheken weiterhin gravierende Unsicherheiten in der Beratungspraxis. Während das Präparat längst zum rezeptfreien Standard geworden ist, bestehen in der Umsetzung erhebliche Defizite. Wie aus berufspraktischen Beobachtungen hervorgeht, ist die Beratung in vielen Betrieben nicht einheitlich geregelt, fachlich lückenhaft und zum Teil moralisch aufgeladen – mit potenziell weitreichenden Folgen für Betroffene und Betriebe gleichermaßen.
Insbesondere Apothekenleitungen stehen hierbei in der Pflicht. Denn sie tragen die organisatorische und rechtliche Gesamtverantwortung für die Qualität der Beratung. Diese umfasst nicht nur die fachliche Richtigkeit der Informationen über Wirkstoffe, Einnahmefenster und Alternativen, sondern auch den respektvollen Umgang mit Kundinnen in Ausnahmesituationen. Beratungsabbrüche, fehlerhafte Einschätzungen oder das Ausbleiben einer Abgabe aus persönlichen Gründen können juristisch als Pflichtverletzungen gewertet werden.
Die „Pille danach“ ist ein medizinisches Notfallpräparat, dessen Wirksamkeit maßgeblich vom Zeitpunkt der Einnahme abhängt. Eine Verzögerung oder Verweigerung auf unsachlicher Grundlage kann im Ernstfall zur Mitverantwortung für eine ungewollte Schwangerschaft führen. In solchen Fällen drohen Apotheken nicht nur Reputationsverluste, sondern auch zivilrechtliche Forderungen.
Daher rückt die Frage nach dem Risikomanagement in den Fokus. Branchenspezifische Berufshaftpflichtversicherungen gelten als elementarer Schutzmechanismus, um die wirtschaftlichen Folgen fehlerhafter Beratung oder unterlassener Aufklärung abzufedern. Entscheidend ist, dass diese Policen auf die realen Haftungsszenarien in Apotheken zugeschnitten sind – insbesondere bei OTC-Präparaten mit hoher medizinischer Relevanz.
Doch der Versicherungsschutz allein reicht nicht aus. Apothekenbetriebe müssen interne Standards definieren, Beratungssicherheit gewährleisten und ihre Teams regelmäßig fortbilden. Auch räumliche Diskretion, standardisierte Leitfäden und eine konsequente Trennung von persönlicher Haltung und professioneller Information gehören zu den strukturellen Voraussetzungen für eine rechtssichere und verantwortungsvolle Beratungspraxis.
Die Notfallverhütung ist ein Lackmustest für die Beratungsqualität in Apotheken. Sie zeigt, wie schnell eine unklare Haltung, fehlendes Wissen oder persönliche Vorbehalte in eine rechtliche Grauzone führen können. Wer das Gespräch über die „Pille danach“ meidet, verzögert oder moralisiert, entzieht sich nicht nur seiner pharmazeutischen Aufgabe – er gefährdet auch das Vertrauen in eine ganze Berufsgruppe.
Die Verantwortung liegt nicht beim einzelnen Mitarbeitenden allein. Es sind die Apothekenleitungen, die die Voraussetzungen für sichere Beratung schaffen müssen – organisatorisch, fachlich und rechtlich. Die rechtliche Realität duldet keine informellen Einzelfallentscheidungen auf Grundlage persönlicher Weltanschauung. Notfallverhütung ist keine Glaubensfrage, sondern Bestandteil der Gesundheitsversorgung.
Eine branchenspezifische Berufshaftpflichtversicherung ist unter diesen Voraussetzungen kein optionales Extra, sondern eine betriebliche Notwendigkeit. Doch sie ersetzt nicht die Pflicht zur Prävention. Beratungssicherheit beginnt mit klaren Strukturen, regelmäßigen Schulungen und einem offenen Umgang mit Themen, die sensibel und zugleich rechtlich anspruchsvoll sind.
Wer in der Apotheke Verantwortung übernimmt, muss sie auch strukturell tragen – nicht nur, wenn etwas schiefläuft, sondern bevor es dazu kommt. Die „Pille danach“ darf kein Risiko für die Beratung sein – sie muss ein Maßstab für deren Qualität sein.
Von Matthias Engler, Fachjournalist
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