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hier ist der vollständige Text für Sie:
GESUNDHEITSAUSSCHUSS
Berlin - Das erste Sparpaket von Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) ist so gut wie durch: Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat einem entsprechenden Änderungsantrag zum Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften (GKV-ÄndG) zugestimmt. Bei der Erhöhung des Herstellerrabatts auf 16 Prozent für nicht festbetragsgebundene Arzneimittel gibt es allerdings eine Änderung. So sollen Arzneimittel unter Rabattvertrag von der Erhöhung ausgenommen werden. Eine nachträgliche Absenkung der Listenpreise soll den gleichen Effekt haben.
Vorletzte Etappe: Das Arzneimittel-Sparpaket hat heute den Gesundheitsausschuss passiert. Foto: Elke Hinkelbein
Die Regelung wurde offenbar mit Blick auf die bestehenden Rabattverträge
eingeführt, da die Hersteller bei ihren Angeboten mit dem bisherigen
Rabatt von 6 Prozent kalkuliert hatten. Eine Verminderung des
beabsichtigten Einspareffekts von 1,15 Milliarden Euro pro Jahr sei
trotzdem nicht zu erwarten, hieß es aus Reihen der CDU/CSU-Fraktion.
Teil des Gesetzes ist zudem ein Preismoratorium rückwirkend zum 1.
August 2009, das zeitgleich mit der Abschlagserhöhung in Kraft treten
soll. Beide Regelungen sind bis Ende 2013 befristet.
Außerdem wurde eine Art Sicherheitsnetz für die Industrie beschlossen:
Pharmaunternehmen, die aufgrund des erhöhten Herstellerabschlags
nachweislich in eine Notsituation geraten, sollen eine Ausnahmeregelung
beantragen können. In der Branche hält man dies allerdings schon wegen
des immensen Prüfaufwands für wenig praktikabel und ein reines
Zugeständnis an EU-Recht.
Das GKVÄndG wird am Freitag abschließend im Bundestag behandelt und soll
am 9. Juli den Bundesrat passieren. In der Länderkammer ist das Gesetz
aber nicht zustimmungspflichtig.
APOTHEKE ADHOC, Mittwoch, 16. Juni 2010, 15:01 Uhr
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