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BUNDESVERSAMMLUNG
Berlin - Nach dem überraschenden Rücktritt von Horst Köhler am Montag muss innerhalb von 30 Tagen ein neuer Bundespräsident gewählt werden. Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) soll am 30. Juni zu Köhlers Nachfolger gewählt werden. Bundeskanzlerin Angela Merkel, Außenminister Guido Westerwelle (FDP) und Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer hatten ihren Kandidaten am Donnerstagabend bekannt gegeben. SPD und Grüne stellen den ehemaligen Chef der Stasi-Unterlagen-Behörde Joachim Gauck auf. Die Linke will ebenfalls einen eigenen Kandidaten ins Rennen schicken. In der Bundesversammlung verfügt aber Schwarz-Gelb die Mehrheit der Stimmen.
Andrang im Reichstag: Am 30. Juni wählt die Bundesversammlung mit 1224 Mitgliedern den neuen Bundespräsidenten. Foto: Elke Hinkelbein
Die 14. Bundesversammlung besteht aus insgesamt 1224 Mitgliedern. Für
den Zusammentritt der größten parlamentarischen Versammlung der
Bundesrepublik muss eigens der Plenarsaal im Reichstag umgebaut werden.
Die Bundesversammlung setzt sich zusammen aus Mitgliedern des
Bundestags, den sogenannten geborenen Mitgliedern, und den Vertretern
der Länder (gekorene Mitglieder).
Wie viele Mitglieder die Landtage, Abgeordnetenhäuser oder
Bürgerschaften entsenden, hängt von der Bevölkerungszahl des
Bundeslandes ab. Die Parteien in den Landtagen bestimmen die Vertreter
der Bundesversammlung entsprechend ihrer Stärke. Mitglieder der
Bundesversammlung müssen nicht Mitglied einer Partei sein und sind auch
nicht an Weisungen gebunden.
In der 14. Bundesversammlung werden CDU/CSU 239 Mitglieder aus dem
Bundestag sowie mindestens 259 aus den Ländern stellen - jeweils ein
Platz in Nordrhein-Westfalen und Hamburg muss noch per Los vergeben
werden. Die SPD verfügt über maximal 333 Vertreter, die FDP über 147. Es
folgen die Grünen mit 127 und Die Linke mit bis zu 125 Mitgliedern. Die
Freien Wähler haben zehn Vertreter, die NPD drei und die SSW ein
Mitglied in der Bundesversammlung.
Normalerweise beruft der Bundestagspräsident die Bundesversammlung 30
Tage vor Ablauf der Amtszeit des Bundespräsidenten. Als Standardtermin
hat sich der 23. Mai, der Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes,
eingebürgert.
Die Bundesversammlung kann einen neuen Bundespräsidenten wählen, wenn
mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Die Wahl ist geheim, es
reicht die absolute Mehrheit. Wird diese im ersten und zweiten Wahlgang
nicht erreicht, gewinnt im dritten Wahlgang der Kandidat mit den
meisten Stimmen. Die Vereidigung des Bundespräsidenten erfolgt bei
dessen Amtsantritt in einer gemeinsamen Sitzung des Bundestages und des
Bundesrates.
APOTHEKE ADHOC, Donnerstag, 03. Juni 2010, 15:24 Uhr
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