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  • 03.06.2010 - Die Präsidentenmacher
    03.06.2010 - Die Präsidentenmacher
    POLITIK – BUNDESVERSAMMLUNG Berlin - Nach dem überraschenden Rücktritt von Horst Köhler am Montag muss innerhalb von 30 Tagen ein neuer Bundespräsident gewählt werden...

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ApoRisk® Branchennachrichten - Politik:


BUNDESVERSAMMLUNG

Die Präsidentenmacher

 

Berlin  -  Nach dem überraschenden Rücktritt von Horst Köhler am Montag muss innerhalb von 30 Tagen ein neuer Bundespräsident gewählt werden. Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) soll am 30. Juni zu Köhlers Nachfolger gewählt werden. Bundeskanzlerin Angela Merkel, Außenminister Guido Westerwelle (FDP) und Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer hatten ihren Kandidaten am Donnerstagabend bekannt gegeben. SPD und Grüne stellen den ehemaligen Chef der Stasi-Unterlagen-Behörde Joachim Gauck auf. Die Linke will ebenfalls einen eigenen Kandidaten ins Rennen schicken. In der Bundesversammlung verfügt aber Schwarz-Gelb die Mehrheit der Stimmen.

Andrang im Reichstag: Am 30. Juni wählt die Bundesversammlung mit 
1224 Mitgliedern den neuen Bundespräsidenten. Foto: Elke Hinkelbein

Andrang im Reichstag: Am 30. Juni wählt die Bundesversammlung mit 1224 Mitgliedern den neuen Bundespräsidenten. Foto: Elke Hinkelbein

Die 14. Bundesversammlung besteht aus insgesamt 1224 Mitgliedern. Für den Zusammentritt der größten parlamentarischen Versammlung der Bundesrepublik muss eigens der Plenarsaal im Reichstag umgebaut werden. Die Bundesversammlung setzt sich zusammen aus Mitgliedern des Bundestags, den sogenannten geborenen Mitgliedern, und den Vertretern der Länder (gekorene Mitglieder).

Wie viele Mitglieder die Landtage, Abgeordnetenhäuser oder Bürgerschaften entsenden, hängt von der Bevölkerungszahl des Bundeslandes ab. Die Parteien in den Landtagen bestimmen die Vertreter der Bundesversammlung entsprechend ihrer Stärke. Mitglieder der Bundesversammlung müssen nicht Mitglied einer Partei sein und sind auch nicht an Weisungen gebunden.

In der 14. Bundesversammlung werden CDU/CSU 239 Mitglieder aus dem Bundestag sowie mindestens 259 aus den Ländern stellen - jeweils ein Platz in Nordrhein-Westfalen und Hamburg muss noch per Los vergeben werden. Die SPD verfügt über maximal 333 Vertreter, die FDP über 147. Es folgen die Grünen mit 127 und Die Linke mit bis zu 125 Mitgliedern. Die Freien Wähler haben zehn Vertreter, die NPD drei und die SSW ein Mitglied in der Bundesversammlung.

Normalerweise beruft der Bundestagspräsident die Bundesversammlung 30 Tage vor Ablauf der Amtszeit des Bundespräsidenten. Als Standardtermin hat sich der 23. Mai, der Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes, eingebürgert.

Die Bundesversammlung kann einen neuen Bundespräsidenten wählen, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Die Wahl ist geheim, es reicht die absolute Mehrheit. Wird diese im ersten und zweiten Wahlgang nicht erreicht, gewinnt im dritten Wahlgang der Kandidat mit den meisten Stimmen. Die Vereidigung des Bundespräsidenten erfolgt bei dessen Amtsantritt in einer gemeinsamen Sitzung des Bundestages und des Bundesrates.

APOTHEKE ADHOC, Donnerstag, 03. Juni 2010, 15:24 Uhr


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