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hier ist der vollständige Text für Sie:
ARZNEIMITTEL-SPARPAKET
Berlin - Das Pick-up-Verbot wurde nachträglich in den Entwurf zum Arzneimittelsparpaket eingebracht. Das wirft die Frage auf, warum das gestern vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) verschickte Diskussionspapier keine entsprechende Änderung des Arzneimittelgesetzes vorgesehen hatte. Neben einer Novelle der Betäubungsmittel-Dokumentation ist das Pick-up-Verbot die einzige Ergänzung. Möglicherweise kam der Wunsch von ganz oben.
Immer beteiligt: Alle Gesetzgebungsvorhaben müssen dem Bundeskanzleramt vorgelegt werden. Foto: Elke Hinkelbein
Wie alle Ministerien muss das BMG seine Gesetzgebungsvorhaben dem
Bundeskanzleramt vorlegen. Die Schaltzentrale der Regierung muss laut
Geschäftsordnung laufend über den Stand der Ausarbeitung und die
vorgesehene Zeitplanung unterrichtet werden. Ob das Pick-up-Verbot auf
diesem Weg in den Referentenentwurf gelangte, darüber kann vorerst nur
spekuliert werden.
Der Entwurf wird jetzt den anderen Bundesministerien zugeleitet, auch
die betroffenen Verbände können Stellung zu den geplanten
Gesetzesänderungen nehmen. Bei den Ministerien dürfte vor allem die
Position des Bundesjustizministeriums (BMJ) entscheidend für das
Pick-up-Verbot sein.
Noch 2009 hatte das damals SPD-geführte Justizressort
verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet. Doch möglicherweise vertritt
das inzwischen von den Liberalen besetzte BMJ heute eine andere
Position. Immerhin hatte die FDP in der vergangenen Legislaturperiode
selbst einen Antrag zum Pick-up-Verbot in den Bundestag eingebracht;
bekanntlich ohne Erfolg.
Auch jetzt ist das - von wem auch immer durchgedrückte - Verbot
keineswegs sicher. Dem Vernehmen nach noch vor der Sommerpause soll der
Kabinettsentwurf dem Bundestag zugeleitet werden. Bei der Anhörung vor
dem Gesundheitsausschuss haben die Pick-up-Betreiber erneut die
Möglichkeit, das Verbot doch noch abzuwenden.
Wie wenig gesetzgeberische Pläne in einem Referentenentwurf wert sein
können, mussten zuletzt die Großhändler bei der AMG-Novelle schmerzhaft
erfahren, als die schon sicher geglaubte Umstellung auf eine fixe
Honorierung quasi in letzter Sekunde gestrichen wurde. Ob der
Großhandelsverband Phagro mit seinem neuen Anlauf unter Schwarz-Gelb
mehr Glück haben wird, ist derzeit schwer zu sagen. Im Referentenentwurf
kommt das Wort Großhandel jedenfalls nicht vor.
Alexander Müller, Dienstag, 01. Juni 2010, 20:45 Uhr
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