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BETÄUBUNGSMITTEL
Berlin - Die aufwendige Dokumentation von Betäubungsmitteln könnte in den Apotheken bald einfacher werden. Mit dem „Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung" will sich das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ermächtigen lassen, das Verfahren der Meldung und der Empfangsbestätigung neu zu regeln. „Es kann dabei insbesondere deren Form, Inhalt und Aufbewahrung sowie eine elektronische Übermittlung regeln", heißt es im Referentenentwurf.
Elektronische Übermittlung: Das BMG will die Abgabemeldungen für BTM vereinfachen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Die Änderung der Vorschrift schaffe die notwendigen rechtlichen
Voraussetzungen zur Einführung eines elektronischen
Abgabebelegverfahrens, heißt es in der Begründung. „Dadurch soll
ermöglicht werden, dass die Abgabemeldungen für Betäubungsmittel
künftig neben dem bisherigen (rechtlich weiterhin möglichen)
Papierbelegverfahren wahlweise auch auf elektronischen Datenträgern
oder über das Internet beim Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte eingereicht werden können."
Auch eine künftige elektronische Übermittlung der Empfangsbestätigungen
zwischen Erwerber und Abgebendem der Betäubungsmittel soll rechtlich
ermöglicht werden.
APOTHEKE ADHOC, Dienstag, 01. Juni 2010, 20:29 Uhr
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