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hier ist der vollständige Text für Sie:
REFERENTENENTWURF
Berlin - Die schwarz-gelbe Bundesregierung will Pick-up-Stellen für Arzneimittel verbieten. Im Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung" heißt es: „Beim Vertrieb mit Arzneimitteln im Rahmen des Versandhandels haben sich Auswüchse mit den sogenannten Pick-up-Stellen entwickelt, die eine Gefahr für die flächendeckende und sichere Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln bilden."
Generalpräventive Erwägungen: Die Bundesregierung will Pick-up-Stellen verbieten. Foto: Elke Hinkelbein
Daher will die Bundesregierung den „Missbrauch beim Versandhandel durch
sogenannte Pick-up-Stellen" unterbinden. Demnach darf künftig der
Versandhandel nach Apothekengesetz „aus einer öffentlichen Apotheke
zusätzlich zu dem üblichen Apothekenbetrieb" nur „unmittelbar an den
Endverbraucher durch die Apotheke selbst oder durch Transport- und
Logistikunternehmen an die der Apotheke benannte individuelle
Lieferanschrift" erfolgen.
Außerdem dürfen Rezepte „nicht außerhalb der Betriebsräume der Apotheke
gesammelt" werden. Die Apotheken müssen schließlich in Zukunft nicht
nur schriftlich versichern, sondern in der Lage sein „zu
gewährleisten", dass alle Anforderungen erfüllt werden. In der
Begründung heißt es: „Der Apotheker oder die Apothekerin müssen
sicherstellen, dass die mit dem Versand beauftragten Gewerbebetriebe
die insoweit notwendigen Sicherheitsanforderungen erfüllen."
Durch Pick-up-Stellen in Gewerbebetrieben werde der Anschein erweckt,
dass apothekenpflichtige Arzneimittel wie gewöhnliche Waren außerhalb
von Apotheken erworben werden könnten, so die Begründung. „Sowohl die
Sicherheit der Arzneimittelversorgung als auch die Bedeutung des
Arzneimittels als Ware besonderer Art erfordern ein Verbot der
Pick-up-Stellen."
Der Umgang der Bevölkerung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln soll
aus „generalpräventiven Erwägungen" im Rahmen des Versandhandels allein
im Direktvertrieb erfolgen, heißt es im Referentenentwurf weiter. Denn
bei Pick-up-Stellen erhielten Verbraucher erhielten Arzneimittel
letztlich wie andere Waren in Einzelhandelsgeschäften. „Diesen Anschein
gilt es wegen des gesundheitlichen Gefährdungspotentials von
Arzneimitteln zu vermeiden", so die Begründung. Eine Unterscheidung
zwischen „Aushändigung" und „Abgabe" sei theoretisch.
Im Übrigen habe dem Gesetzgeber eine geschäftsmäßige Abholung von
Arzneimitteln über Pick-up-Stellen bei der Einführung des
Versandhandels im Jahre 2003 nicht vorgeschwebt, heißt es im Entwurf.
Dabei sei eine Zwischenlagerung von Arzneimitteln außerhalb der
Apotheke die Ausnahme. „Bei Pick-up-Stellen kommt es demgegenüber bis
zur Abholung naturgemäß häufiger zu einer Zwischenlagerung von
Arzneimitteln in Räumen außerhalb einer Apotheke", so die Begründung
abschließend.
Das Pick-up-Verbot soll dem Vernehmen nach - wie alle geplante
Änderungen - noch vor der Sommerpause als Kabinettsentwurf zur ersten
Lesung in den Bundestag eingebracht werden. Bei der Anhörung der
Verbände dürften die Pick-up-Betreiber Sturm laufen. Ein Verbot wäre
aus ihrer Sicht verfassungsrechtlich unzulässig. Die Drogeriekette dm,
die als erste zusammen mit der Europa Apotheek Venlo Pick-up-Stellen in
Deutschland betrieben hatte, hat gegenüber APOTHEKE ADHOC bereits
angekündigt, notfalls vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.
Alexander Müller, Dienstag, 01. Juni 2010, 19:33 Uhr
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