Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
ARZNEIMITTELPACKUNGEN
Berlin - Zum Zuge der Neugestaltung des Arzneimittelbereichs will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auch die Packungsgrößenverordnung (PackungsV) novellieren. Die Normgrößen sollen sich demnach künftig nicht mehr an einer festen Stückzahl, sondern an der Therapiedauer orientieren. „Das Packungsgrößenkennzeichen wird bestimmt nach Anzahl der einzelnen Anwendungseinheiten, die in der Packung enthalten sind", heißt es im „Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung". Die bisherigen Anlagen der PackungsV sollen entfallen.
Behandlungsdauer statt Stückzahl: Das BMG will die Packungsgrößen novellieren. Foto: Elke Hinkelbein
N1-Packungen zur Akutbehandlung oder Therapieeinstellung sollen für eine
Behandlungsdauer von zehn Tagen reichen. Für Dauertherapien, die einer
besonderen ärztlichen Begleitung bedürfen, ist die mittlere
Packungsgröße N2 vorgesehen. Sie soll Anwendungseinheiten für 30 Tage
enthalten. Für die Dauertherapie ist die N3 mit einer Dosierung für 100
Tage geplant. Abweichungen von 20 Prozent (N1), 10 Prozent (N2)
beziehungsweise 5 Prozent (N3) sollen erlaubt sein.
Das Deutsche Institut für medizinische Dokumentation und Information
(DIMDI) soll künftig eine Verwaltungsvorschrift erlassen, in der die
Zuordnung von Packungen zu der jeweiligen Therapiedauer und zur
Normgröße festgelegt wird.
Das BMG sieht in der Novellierung gleich mehrere Vorteile: „Eine
systematische 'N'-Kennzeichnung erleichtert dem Vertragsarzt die
Arzneimittelauswahl, verbessert die Markttransparenz und vereinfacht
Preisvergleiche - auch in der jeweiligen Praxissoftware", heißt es in
der Begründung zum Gesetzesvorschlag. Zudem soll der Austausch von
Arzneimitteln mit gleichem Packungsgrößenkennzeichen erleichtert werden.
Mit der Änderung reagiert das BMG offenbar auch auf die
Vermarktungsstrategien einiger Hersteller: „Die bisherige Einteilung
nach Messzahlen kann bei Änderungen der Stückzahl dazu führen, dass die
Stückzahl und die Dauer der typischen Behandlungszyklen nicht mehr
übereinstimmen", so das BMG. Dies habe zur Folge, dass während eines
Behandlungszyklus entweder eine neue Arzneimittelverordnung erforderlich
werde oder die verordnete Stückzahl den therapeutischen Bedarf
erheblich übersteige. „Um dies zu vermeiden, werden die
Packungsgrößenkennzeichen künftig nach systematischen und einheitlichen
Kriterien auf der Basis der Zahl der einzelnen Anwendungseinheiten
bestimmt."
Für die Apotheken bedeuten die geplanten Neuregelungen, dass Patienten
im Zweifelsfall nun größere Packungen erhalten und damit weniger Rezepte
einlösen. Bei dem Antidiabetikum Glibenclamid würde sich zum Beispiel
eine N3-Packung mit 300 Tabletten ergeben. Die aktuell größte Packung
enthält 180 Stück. Wie viele Arzneimittel tatsächlich davon betroffen
wären, ist bislang allerdings unklar.
Désirée Kietzmann, Montag, 31. Mai 2010, 12:35 Uhr
Lesen Sie auch
Packungsgrößenverordnung: Behandlungsdauer statt Stückzahl
Packungsgrößenverordnung: Arzneimittelpackungen auf dem Prüfstand
Generikaaustausch: AOK: Entscheidend ist die Normgröße
Generikaaustausch: Zweite Baustelle: Packungsgrößen
AOK-Rabattverträge: Gericht: Packungsgröße nicht entscheidend
WARUM GEHÖREN ALLE ELEKTRONIKRISIKEN IN JEDE UMFASSENDE
APOTHEKENVERSICHERUNG ?
Die Politik fordert - Apotheker sollen Teil
der Aufgaben von Ärzten übernehmen
http://www.aporisk.de
APOTHEKENNACHFOLGE-REGELUNG
Existenzgründung, Kauf oder Pacht:
die Apothekenübergabe ist eine
Entscheidung fürs Leben
http://www.aporisk.de
APOTHEKENZAHL IN DEUTSCHLAND SINKT ERSTMALS SEIT 2003
Ludwig Erhards freie Marktwirtschaft - oder wie Apotheken erfolgreich
sein können
http://www.aporisk.de
MEHR FREIRAUM FÜR WICHTIGE AUFGABEN
Die Deutschen suchen privat die Risiko- und Bestandsabsicherung -
geschäftlich ist sie noch wichtiger
http://www.aporisk.de
ARZNEIMITTELLIEFERVERTRÄGE
Bei Apothekenrisiken auf die richtigen Allianzen setzen
http://www.aporisk.de
PRESSEMITTEILUNG
Kosten senken im Apothekenbetrieb durch eine Geschäftsversicherung für
(fast) alle Risiken
http://www.aporisk.de
» ApoRisk® - Das Konzept für Apotheker - Mehr Freiraum für wichtige Aufgaben
» PharmaRisk® Apothekenversicherung - Die All-Risk-Police für Apotheken
» ApoRecht® Apothekenversicherung - Rechtsschutz-Programm für Apotheker
» ApoSecura® Gruppen-Unfallversicherung - Beruflich und privat bestens geschützt
» ApoSana® Apotheker Krankenversicherung - Das Beste für Ihre Gesundheit
» ApoVita® Golden BUZ - Das moderne Berufsunfähigkeitskonzept ohne Wenn und Aber
ApoRisk GmbH | Deutschland | www.aporisk.de | www.pharmarisk.de | www.pharma-risk.de
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.