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PARENTERALE REZEPTUREN
Berlin - Die AOK Berlin-Brandenburg darf in ihrer Ausschreibung von onkologischen Rezepturen bis auf Weiteres keine Zuschläge erteilen. Das Landessozialgericht (LSG) Brandenburg verlängerte in einem Eilbeschluss die aufschiebende Wirkung der Beschwerde. Damit sei der Kasse die Erteilung von Zuschlägen untersagt, sagte ein Sprecher des Gerichts gegenüber APOTHEKE ADHOC. Über die Rüge der Kläger muss in der Hauptsache entschieden werden.
Weiter warten: Die AOK Berlin-Brandenburg darf vorerst keine Zuschläge erteilen. Foto: APOTHEKE ADHOC
In einem weiteren Verfahren hat das LSG bereits einen Beschluss gefasst
und die Angelegenheit an die Vergabekammer Brandenburg zurück verwiesen.
Diese muss sich nun erneut mit der Ausschreibung beschäftigen. Die
Vergabekammer habe sich bislang nicht inhaltlich mit den relevanten
Rügen selbst auseinander gesetzt, sagte der Sprecher. Vielmehr seien die
Anträge aus formalen Gründen abgewiesen worden.
Bislang ist unklar, wann mit einer Entscheidung der Vergabekammer zu
rechnen ist, zumal inzwischen weitere Anträge vorliegen, mit denen sich
die Behörde noch nicht beschäftigt hat.
Désirée Kietzmann, Freitag, 21. Mai 2010, 17:28 Uhr
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