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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
HAUSARZTTARIF
Berlin - Die AOK Bayern hat
ihren Hausarztvertrag mit dem Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV)
fristlos gekündigt. Die Kasse reagierte damit auf den seit Monaten
schwelenden Konflikt. Die Ärzte hatten mehrfach gedroht, das
Kassenarztsystem zu verlassen. Die AOK sieht sich nach eigenen Angaben
nun nicht mehr in der Lage, mit einem Verband zusammen zu arbeiten, der
wiederholt zum Systemausstieg aufruft.
Die Ärzte hatten sich über eine Klausel des GKV-Finanzierungsgesetzes
beschwert, nach der neue Hausarztverträge beim Honorar nur noch dann
über dem KV-Schnitt liegen dürfen, wenn die Mehrkosten durch
Einsparungen refinanziert werden. Der Verband fürchtete, dass die
Bundesregierung damit die Hausarztverträge einschränken wollte und
entschied daher, bei einer Versammlung im Januar 2011 den Ausstieg aus
dem Kassenarztsystem zu verkünden.
Ein solcher Ausstieg würde eine Bedrohung für die Versorgung der
bayerischen Bevölkerung sein, da alle Verträge eines Arztes ohne
Kassenzulassung per Gesetz ihre Gültigkeit verlieren. Auch für die
Mediziner hätte dies negative Folgen: „So erhalten sie weder von der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) noch von den Krankenkassen ein
Honorar", so Dr. Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern.
Da durch die Kündigung des Hausarztvertrages nicht die ärztliche
Zulassung verloren ginge, könnten die derzeit 2,6 Millionen betroffenen
Versicherten weiterhin auf ambulante Behandlung bei ihrem Hausarzt
setzen. „Die Ärzte sind im Rahmen ihrer vertragsärztlichen Zulassung zur
Behandlung verpflichtet", so Platzer. Die Patienten müssten nun aber
mit der vollen Praxisgebühr rechnen. Zudem könnten die im
Hausarztvertrag zusätzlich vereinbarten Leistungen nicht mehr in
Anspruch genommen werden.
Die rund 7000 teilnehmenden Ärzte erhielten mit dem Hausarztvertrag ein
Gehalt, das rund ein Viertel höher ist, als der Bundesdurchschnitt.
APOTHEKE ADHOC, Freitag, 17. Dezember 2010, 10:09 Uhr
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