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GKV-LEISTUNGSKATALOG
Berlin - Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) will die Verordnungsfähigkeit von Präparaten mit Ginkgo biloba weiter einschränken. Bislang steht der Extrakt von Ginkgo-Blättern auf der sogenannten OTC-Übersicht und zählt damit zu den wenigen verschreibungsfreien Arzneimitteln, die in bestimmten Indikationen zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden dürfen.
Nur hochdosiert: Künftig sollen nur noch Ginkgo-Präparate mit 240 Milligramm Wirkstoff verordnungsfähig sein. Foto: Hexal
Ginkgo dürfen Ärzte nur zur Behandlung der Demenz verordnen. Während
bislang alle Dosierungen verschrieben werden konnten, sollen künftig nur
noch die 240 Milligramm erstattungsfähig sein. Dies geht aus dem nun
vom G-BA eingeleiteten Stellungnahmeverfahren hervor.
Die Ergänzung geht auf eine Nutzenbewertung des Instituts für Qualität
und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zurück. Die
Wissenschaftler hatten nur für die hohe Dosierung Belege und Hinweise
auf einen Nutzen für verschiedene Therapieziele gefunden. Für niedrigere
Dosierungen konnte jedoch keine abschließende Aussage über den Nutzen
getroffen werden.
Die betroffenen Verbände können sich bis 3. Januar zur der geplanten Änderung äußern.
APOTHEKE ADHOC, Dienstag, 30. November 2010, 15:22 Uhr
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