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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
EU-RICHTLINIE
Berlin - Zum Kardiologen nach Frankreich, zum Physiotherapeuten nach Luxemburg und für die Medikamente in die niederländische Apotheke: Innerhalb der Europäischen Union sollen per Richtlinie die Grenzen für Patienten endgültig fallen. Für den Versandhandel sind allerdings besondere Regeln vorgesehen.
Schutz für Preisvorschriften: Laut ENVI wird der Versandhandel von
der EU-Richtlinie zur grenzüberschreitenden Versorgung ausgenommen.
Foto: EU
Damit die Kassen für Behandlungen im Ausland nicht drauf zahlen, sieht
die Richtlinie eine Deckelung bei der Erstattung vor: Höchstens der
Betrag, der für die vergleichbare Leistung im Heimatland in Rechnung
gestellt würde, muss vergütet werden. Eine Differenz nach oben müsste im
Zweifelsfall der Patient zahlen. Schon heute gilt dieses Prinzip in
Deutschland; die Kassen können laut Sozialgesetzbuch Verwaltungsaufwand
und Zuzahlungen von der Erstattung abziehen.
Ist die Behandlung im Ausland allerdings billiger, können die
Mitgliedstaaten die jeweils vor Ort geltenden Tarife übernehmen. Heißt
im Klartext: Spanische Preise in spanischen Apotheken. Vor allem im
Bereich des Versandhandels könnte diese Klausel dramatische Konsequenzen
haben: Denn nach der Richtlinie könnten niederländische Preise auch in
niederländischen Versandapotheken gelten.
Damit das nicht passiert und die Preisvorschriften für Arzneimittel
nicht komplett ausgehöhlt werden, haben die deutschen Europaabgeordneten
Dr. Thomas Ulmer und Dr. Horst Schnellhardt (beide Europäische
Volkspartei, EVP) einen Änderungsantrag eingebracht. Der Verkauf von
Arzneimitteln und Medizinprodukten im Versandhandel und über das
Internet soll aus dem Geltungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen
werden. Der Antrag wurde im Oktober in zweiter Lesung im
Gesundheitsausschuss des Parlaments angenommen.
Eine eindeutige Regelung sei wichtig gewesen, heißt es im Büro Ulmer.
Außerdem habe man in dem Änderungsantrag den Standpunkt des Ministerrats
aufgenommen: Die europäischen Gesundheitsminister hatten sich im Juni
auf einen Kompromiss geeinigt, der ebenfalls den Ausschluss des
Versandhandels vorsah.
Nun bleibt abzuwarten, wie die Verhandlungen im kommenden Frühjahr
weitergehen. Für die Apotheker spannend werden könnte die Frage, wie
Konstrukte à la „Vorteil24", bei denen Versicherte die Ware formal bei
der Versandapotheke abholen lassen, rechtlich zu bewerten sind.
Bereits seit 2008 beschäftigt sich die EU mit dem Thema
grenzüberschreitende Versorgung: Der Richtlinienentwurf wurde von
Schweden vorgelegt, ihm hatte das Parlament in der ersten Lesung auch
zugestimmt. Der Vorschlag scheiterte aber Ende 2009 an einer
Sperrminorität. Vor fünf Monaten einigten sich die
EU-Gesundheitsminister dann auf einen Kompromiss.
Yvette Meißner, Freitag, 26. November 2010, 10:39 Uhr
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