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  • 23.11.2010 - Guthabenkonto für Versicherte
    23.11.2010 - Guthabenkonto für Versicherte
    POLITIK – BEHANDLUNGSKOSTEN Berlin - Weil Patienten in Deutschland im internationalen Vergleich zu oft zum Arzt gehen, wurde in Berlin und Schleswig-Holstein ein neues Mod...

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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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ApoRisk® Branchennachrichten - Politik:


BEHANDLUNGSKOSTEN

Guthabenkonto für Versicherte

 

Berlin  -  Weil Patienten in Deutschland im internationalen Vergleich zu oft zum Arzt gehen, wurde in Berlin und Schleswig-Holstein ein neues Modell entwickelt, mit dem die ambulanten Gesundheitskosten gesenkt werden sollen. Herzstück ist ein virtuelles Gesundheitskonto, das individuell für jeden Patienten eingerichtet wird. Gleichzeitig soll die Praxisgebühr entfallen.

Das Modell stammt von der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KV), dem Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS) und dem Kieler Institut für Mikrodaten-Analyse (IfMDA). Demnach sollen Krankenkassen und KVen für die freiwilligen Teilnehmer vorab die durchschnittlichen ambulanten Behandlungskosten ermitteln. Auf dem Gesundheitskonto wird dann ein Guthaben von 10 Prozent der zu erwartenden Kosten hinterlegt.

Pro Arztbesuch werden dem Patienten 10 Prozent der Behandlungskosten direkt von seinem Konto abgebucht, den Rest zahlt die Krankenkasse an die KV. Der Patient erhält einen Beleg über die erbrachten Leistungen.

Ist das Guthaben auf dem Konto aufgebraucht, muss der Versicherte 10 Prozent aus der eigenen Tasche bezahlen. Allerdings ist diese Beteiligung auf 1 Prozent, bei Chronikern auf 0,5 Prozent des Einkommens begrenzt. Wenn dagegen nach einem Jahr Guthaben übrig ist, kann sich der Versicherte das Geld auszahlen lassen oder es für Behandlungen im nächsten Jahr sparen. So soll die Zahl der Arztbesuche gesenkt werden: „Der Patient soll sich bei einem ungefährlichem Schnupfen überlegen, ob ein Arztbesuch nötig ist", sagte ein KVSH-Sprecher.

Mediziner sollen im Modellprojekt auch für Kassenpatienten nach der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnen - die Höhe der GOÄ-Multiplikatoren müssten KVen und Kassen gemeinsam festlegen.

Noch ist unklar, wann das Modellprojekt startet und in welchen Regionen es angeboten wird. Zurzeit verhandeln die Entwickler mit den Krankenkassen, die die Finanzierung des Projekts übernehmen müssten.

APOTHEKE ADHOC, Dienstag, 23. November 2010, 16:03 Uhr

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(APOTHEKE ADHOC)

 

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