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hier ist der vollständige Text für Sie:
APOTHEKENBETRIEBSORDNUNG
Berlin - Gesundheits-Staatssekretär
Daniel Bahr (FDP) will den Referentenentwurf der neuen
Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) erst nach dem
Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) vorlegen. Das Parlament will
es aber schon einmal genauer wissen: Die SPD-Abgeordnete Sonja Steffen
erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage, welche neuen Vorschriften die
Apotheker erwarten.
Laut Bahr soll mit der Novellierung die Patientensicherheit gestärkt
werden, „insbesondere durch die Stärkung der Beratungspflicht, die
Einführung eines Qualitätsmanagements, die Präzisierung der
Anforderungen an Arzneimittelherstellung und -prüfung sowie die
Verbesserung der Versorgung im Nahbereich der Apotheken".
Auch die Abstimmung der Bedingungen zwischen Versand- und
Präsenzapotheken gehöre zu den Änderungen, so Bahr: Etwaige Nachteile
der Präsenzapotheken müssten beseitigt werden. Als entbehrlich
angesehene Regelungen müssten durch deregulierende Maßnahmen wegfallen.
Ferner sollen die in der aktuellen ApBetrO enthaltenen Regelungen
bezüglich der Verblisterung präzisiert werden. Dies betreffe vor allem
die Herstellungsräume und die Dokumentation über die Herstellung.
Die SPD-Abgeordnete Dr. Marlies Volkmer wollte zudem wissen, ob die drei
Todesfälle von Säuglingen in der Uniklinik Mainz Auswirkungen auf die
neue ApBetrO haben werden. Es bestünden keine Hinweise darauf, dass die
derzeitigen Regelungen zur Herstellung steriler Arzneimittel nicht
ausreichten, so Bahr. Trotzdem wolle man im Rahmen der Novellierung
prüfen, ob die bestehenden Regelungen geändert werden müssen.
APOTHEKE ADHOC, Donnerstag, 04. November 2010, 11:24 Uhr
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