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AMNOG
Berlin - Der Großhandelsrabatt wird doch nicht zur Baustelle für die Apotheken. Stattdessen soll der Abschlag für alle erstattungsfähigen verschreibungspflichtigen Arzneimittel direkt durchgereicht werden. Dies geht aus einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) hervor.
Abschlag wird durchgereicht: Die Apotheken müssen 2011 nicht das
Inkasso für den Großhandelsrabatt an die Krankenkassen übernehmen. Foto:
Elke Hinkelbein
Demnach sollen 2011 die Apothekeneinkaufs- und -abgabepreise unter
Berücksichtigung des Großhandelsabschlag von 0,85 Prozent berechnet
werden. So will Schwarz-Gelb sicherstellen, dass „der Abschlag von den
Apotheken vollständig an die Kostenträger beziehungsweise die
Endverbraucher weitergeleitet wird." Gleichzeitig werde vermieden, für
nur ein Jahr eigens ein Abrechnungsverfahren für die
Großhandelsabschläge zu etablieren.
Der Großhandelsrabatt soll laut Änderungsantrag für
verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel gewährt werden, die dem
Versorgungsanspruch nach SGB V unterliegen - eine Unterscheidung
zwischen Kassenpatienten, GKV-Selbstzahlern und Privatversicherten
entfällt damit. Für OTC-Medikamente, die auf Rezept abgegeben werden,
ist kein Großhandelsrabatt vorgesehen.
Auf diese Weise wird ein aufwändiges Nachweisverfahren für Abgabe und
Bezug von Arzneimitteln verhindert. Beim Direktbezug müssen die
Hersteller den Abschlag gewähren.
Die Regierung schätzt das Gesamtsparpotential auf etwa 200 Millionen
Euro. Die Krankenkassen sollen um rund 170 Millionen Euro entlastet
werden, die restlichen 15 Prozent sonstigen Kostenträgern und
Selbstzahlern zugute kommen.
Ab 2012 soll dann die Großhandelsvergütung so umgestellt werden, dass
ebenfalls rund 200 Millionen Euro eingespart werden: Der rabattfähige
Anteil des Großhandelszuschlags beträgt laut Änderungsantrag künftig
3,15 Prozent, höchstens
jedoch 37,80 Euro. Der nicht rabattfähige Anteil beträgt 70 Cent je Packung.
APOTHEKE ADHOC, Donnerstag, 04. November 2010, 14:24 Uhr
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