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  • 04.11.2010 - Schwarz-Gelb will gläserne Apotheken
    04.11.2010 - Schwarz-Gelb will gläserne Apotheken
    POLITIK – AMNOG Berlin - Am kommenden Montag wird im Gesundheitsausschuss des Bundestages abschließend über das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) beraten. Das ...

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ApoRisk® Branchennachrichten - Politik:


AMNOG

Schwarz-Gelb will gläserne Apotheken

 

Berlin  -  Am kommenden Montag wird im Gesundheitsausschuss des Bundestages abschließend über das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) beraten. Das Paket, das verabschiedet werden muss, ist geschnürt: Der Kassenabschlag der Apotheken soll gemäß Änderungsanträg für zwei Jahre auf 2,05 Euro festgeschrieben werden. Damit 2013 die Verhandlungen zwischen Deutschem Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband nicht wieder zur Grundsatzfrage werden, sollen die Apotheken künftig eine Leistungsbeschreibung abliefern.

Kontrolle der Kosten: Schwarz-Gelb will mehr über Leistungen und Kosten der Apotheken wissen. Foto: Elke Hinkelbein

Kontrolle der Kosten: Schwarz-Gelb will mehr über Leistungen und Kosten der Apotheken wissen. Foto: Elke Hinkelbein

Den Koalitionsfraktionen zufolge können die Partner des Rahmenvertrags den Abschlag an eine „veränderte Marktlage" anpassen. Damit nicht wieder darüber gestritten wird, ob beispielsweise die Rabattverträge eine Anpassung rechtfertigen, sollen die Kriterien für Verhandlungspartner und Schiedsstelle konkreter gefasst werden. „Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass eine Einigung innerhalb des weit gefassten Entscheidungsspielraums auf Ebene der Selbstverwaltung nicht zu erzielen war", heißt es in der Begründung zum Änderungsantrag.

„Zur Berücksichtung von Veränderungen der Leistungen der Apotheken erstellen die Vertragspartner eine Beschreibung der Leistungen im Jahr 2011 und machen diese zur Grundlage, um Veränderungen der Leistungen nach Art und Umfang ab dem Jahr 2013 festzustellen", heißt es weiter. Allerdings: „Änderungen der Leistungspflicht der Apotheken aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen oder Änderungen der Vergütungen durch die Arzneimittelpreisverordnung sind grundsätzlich nicht zu berücksichtigen."

Um Veränderungen der Kosten der Apotheken bei wirtschaftlicher Betriebsführung verfolgen zu können, will die Koalition die tatsächlichen Betriebsergebnisse der Apotheken wissen: „Dazu ist eine repräsentativ gezogene Stichprobe aus allen Apotheken zu berücksichtigen."

Immerhin sollen Klagen gegen die Festsetzungen der Schiedsstelle künftig keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Im Streit um den Abschlag für 2009 und 2010, den die Koalition nicht rückwirkend auf 1,75 Euro festschreiben will, nutzt das wenig.

Patrick Hollstein, Donnerstag, 04. November 2010, 13:28 Uhr

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(APOTHEKE ADHOC)

 

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