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TIERARZNEIMITTEL
Berlin - Der Bundesrat beschäftigt sich am kommenden Freitag mit dem Versand von Tierarzneimitteln: Nach dem Entwurf zur 15. AMG-Novelle sollen Versandapotheken Medikamente für Tiere anbieten dürfen, die nicht zur Lebensmittelgewinnung gehalten werden. Der Gesundheitsausschuss und der Ausschuss für Verbraucherschutz der Länderkammer fordern nun eine Einschränkung: Demnach sollen lediglich nicht-rezeptpflichtige Medikamente verschickt werden dürfen.
Tiermedikamente im Fokus: Der Bundesrat berät über den Versand von
verschreibungspflichtigen Veterinärarzneimitteln. Foto: Elke Hinkelbein
Bayern und Thüringen haben den Antrag gemeinsam eingebracht. Die beiden
Länder begründen die Einschränkung mit der fehlenden Harmonisierung des
Tierarzneimittelrechts in der Europäischen Union: In Deutschland dürfen
Tierarzneimittel nur verschrieben werden, wenn ein Veterinär das
betroffene Tier untersucht hat und die Behandlung kontrolliert. Es sei
nicht gewährleistet, dass Tierhalter verschreibungspflichtige
Medikamente auch aus dem Ausland nur unter diesen Bedingungen erhalten,
kritisieren die Antragssteller.
Die beiden Länder befürchten, dass die Grundsätze der
Verschreibungspflicht, die Arzneimittelsicherheit und der
Gesundheitsschutz in Frage gestellt werden. Zudem warnen sie vor
steigenden Antibiotikaresistenzen bei Tieren, die auch Auswirkungen auf
die menschliche Gesundheit haben könnten. Nordrhein-Westfalen und
Schleswig-Holstein stimmten am 20. Oktober im Gesundheitsausschuss gegen
den Antrag. Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg und Hessen
enthielten sich.
Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) und des
Bundesministeriums für Verbraucherschutz (BMELV) kritisierten den
Vorstoß aus Bayern und Thüringen: Aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs
(BGH) zum Versand von Tierarzneimitteln gehe hervor, dass aus
verfassungsrechtlichen Gründen auch der Versandhandels mit
verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln zugelassen werden sollte,
argumentierte ein BMG-Sprecher.
Der BGH habe Bedenken geäußert, dass für Veterinärarzneimittel strengere
Maßstäbe als für Humanarzneimittel gelten würden. Eine BMELV-Sprecherin
sagte, Bayern gehe von einer Ausnahmekonstellation aus, die die
vorgeschlagene weitgehende Einschränkung nicht rechtfertigen könne.
Janina Rauers, Mittwoch, 03. November 2010, 14:54 Uhr
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