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GKV-LEISTUNGSKATALOG
Berlin - Raucherentwöhnung als Kassenleistung: Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) macht sich dafür stark, dass Arzneimittel für die Nikotinersatztherapie künftig in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen werden. Die Präparate Nicotinell, Nicorette und Niquitin der Mitgliedsfirmen Novartis, McNeil und GlaxoSmithKline seien kosteneffizient für die Krankenkassen, heißt es zur Begründung.
Erstattung als Ausnahme: Der Bundesverband der
Arzneimittel-Hersteller (BAH) will, dass Nikotinersatzpräparate
Kassenleistung werden. Foto: APOTHEKE ADHOC
Infolge der vermehrten erfolgreichen Rauchausstiege und der dadurch
vermiedenen Folgeerkrankungen führt die Nikotinersatztherapie laut BAH
bereits nach zwei bis drei Jahren zu Einsparungen. Diese würden die
Kosten der Erstattung - pro Jahr 22 Millionen Euro - kompensieren und
sogar zu zusätzlichen Entlastungen der Solidargemeinschaft führen,
argumentiert der BAH.
Aktuell zählen Präparate zur Raucherentwöhnung generell zu den
Lifestyle-Arzneimitteln und sind damit - egal ob
verschreibungspflichtig oder nicht - von der Erstattung ausgeschlossen.
Produkte zur Nikotinersatztherapie sind als OTC-Arzneimittel zudem
ohnehin von den Anwendern selbst zu bezahlen.
Der Verband schlägt vor, die Erstattung durch eine Ausnahmeregelung zu
ermöglichen. Demnach soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)
festlegen, in welchen Fällen Arzneimittel zur Raucherentwöhnung doch
verordnet werden dürfen.
Im vergangenen Jahr hatte der G-BA empfohlen, dass Arzneimittel zur
Raucherentwöhnung für Patienten mit chronisch-obstruktiver
Lungenerkrankung (COPD), die an Disease Management Programmen (DMP)
teilnehmen, erstattet werden sollten. Das Bundesgesundheitsministerium
(BMG) hat darauf bislang nicht reagiert.
Désirée Kietzmann, Freitag, 01. Oktober 2010, 10:08 Uhr
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