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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
VIDEO-INTERVIEW VDEK
Berlin - Der Verband der
Ersatzkassen (vdek) sieht Teile der geplanten Gesundheitsreform
kritisch. Vor allem hätte sich Verbandschef Thomas Ballast härtere
Sparmaßnahmen bei den Leistungserbringern gewünscht. Gegenüber APOTHEKE
ADHOC erklärt Ballast, was er gegen die geplante Mehrkostenregelung hat
und warum der Kassenabschlag aus seiner Sicht bei 2,30 Euro
festgeschrieben werden sollte.
ADHOC: Wie bewerten Sie die Gesundheitsreform?
BALLAST: Es ist gut, dass es ein Gesetz gibt, denn sonst hätten wir
nicht gewusst, wie wir mit dem erwarteten Defizit von elf Milliarden
Euro hätten umgehen können. Es gibt aber Punkte, mit denen wir nicht
ganz so zufrieden sind: Die Zusatzbeiträge führen dazu, dass zukünftige
Kostenbelastungen allein von den Versicherten zu zahlen sind, und der
Sozialausgleich ist relativ kompliziert geraten. Auch bei den
Einsparungen hätte man durchaus konsequenter zu Werke gehen können.
ADHOC: Wo hätte stärker gespart werden können?
BALLAST: Insbesondere bei den Ärzten und bei den Krankenhäusern waren
die Ausgabenzuwächse in den letzten Jahren doch erheblich. Und in einer
so schwierigen Situation hätten wir uns eine Nullrunde gewünscht, so
wie es im Gesetz auch bei den Krankenkassen vorgesehen ist. Man hätte
aber auch bei anderen Gruppen noch was machen können, zum Beispiel bei
den Apothekern. Immerhin ist die Vergütung der Apotheken durch die
Anpassung des Abschlags ja bedeutend gestiegen im Jahr 2010. Das hätte
man korrigieren können.
ADHOC: Sollte der Kassenabschlag gesetzlich festgeschrieben werden?
BALLAST: Der Abschlag wurde von 2,30 Euro auf 1,75 Euro abgesenkt, mit
einer Begründung, die wir nicht nachvollziehen können und die wir für
gesetzlich ausgeschlossen halten - nämlich, dass Mehraufwand entstanden
sein soll durch das Handling der Rabattverträge. Wir haben keine
sichere Hoffnung, dass diese Entscheidung gerichtlich rückgängig
gemacht wird. Um diese Unklarheit zu beenden, wäre es deshalb klug, den
Abschlag im Gesetz festzuschreiben und nicht jedes Jahr zum Gegenstand
von Verhandlungen zu machen.
ADHOC: Warum vertrauen Sie nicht auf die Selbstverwaltung?
BALLAST: Wir vertrauen auf die Selbstverwaltung, es hat ja das
Schiedsverfahren gegeben. Wir halten nur in diesem Fall die
Entscheidung des Schiedsamtsvorsitzenden für falsch und lassen sie
gerichtlich überprüfen. Aber bis das abgeschlossen ist, vergehen
mehrere Jahre und in der Zwischenzeit müssen wir uns weiter mit den
Apothekern streiten, was denn jetzt der richtige Abschlag ist.
ADHOC: Was ist denn der „richtige Abschlag"?
BALLAST: Wir glauben, dass die 2,30 Euro ein richtiger Wert waren und dass man dahin zurückkehren sollte.
ADHOC: Belasten die Rabattverträge die Apotheken?
BALLAST: Das kann ich mir durchaus vorstellen, insbesondere in der
Anfangszeit. Mit dem Übergang in den Routinebetrieb ist der Aufwand
aber gesunken. Inwieweit es tatsächlich jetzt noch zu Belastungen
führt, da gehen die Meinungen sicherlich auseinander. Jedenfalls sind
die Belastungen aus unserer Sicht nicht so hoch, dass man den
Apothekenabschlag hätte senken müssen.
ADHOC: Wie bewerten Sie die geplante Mehrkostenregelung bei den Rabattverträgen?
BALLAST: Das ist für uns problematisch: Wir befürchten, dass
Rabattverträge schwerer zustande kommen als in der Vergangeheit, wenn
man keinen Umsatz mehr garantieren kann, der für die Berechnung des
Rabatts herangezogen wird. Zudem befürchten wir, dass die Versicherten
noch stärker verunsichert werden: Sie hören nicht nur in der Apotheke,
dass sie jetzt ein rabattiertes Arzneimittel nehmen sollen. Sie haben
zusätzlich noch Wahlmöglichkeiten, bei denen sie nicht einschätzen
können, ob sie am Ende auf Mehrkosten sitzen bleiben und wie hoch die
tatsächlich sind.
Alexander Müller, Montag, 27. September 2010, 15:33 Uhr
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