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ZYTO-AUSSCHREIBUNG
Berlin - Die AOK Berlin-Brandenburg hat mit Unverständnis auf die Ankündigung der Union reagiert, den Krankenkassen die Versorgung mit parenteralen Rezepturen durch exklusive Vertragspartner verbieten zu wollen. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass die gerade geschaffene Rechtsgrundlage für ein solches Verfahren in Frage gestellt wird, bevor überhaupt beurteilt werden kann, wie sich dieses wettbewerbliche Instrument konkret auswirkt", sagte Dr. Sabine Richard, Leiterin des Arzneimittelbereichs bei der Kasse.
Keine Oligopolisierung: Die AOK Berlin-Brandenburg hält die Ängste der Union für unbegründet. Foto: APOTHEKE ADHOC
Schon jetzt sei erkennbar, dass die ausgeschriebenen
AOK-Selektivverträge zu Kostensenkungen führen werden, auch gegenüber
den Abrechnungsbedingungen der neuen Hilfstaxe. Die von den Bietern zu
erfüllenden Qualitätsstandards gewährleisteten zudem, dass die
Versorgungsqualität nicht beeinträchtigt werde. Auch das in diesem
Zusammenhang angeführte Argument der Oligopolisierung könne nach dem
jetzigen Stand des Verfahrens nicht nachvollzogen werden.
Die AOK hatte im Januar die Belieferung von onkologischen Praxen mit
parenteralen Rezepturen ausgeschrieben. Dabei wurde das Berliner
Stadtgebiet in 13 regionale Lose aufgeteilt. Nach zahlreichen Rügen
gegen die Ausschreibung hatte die AOK nachgebessert. Um eine zu starke
Konzentration in der Versorgung zu verhindern, konnte ein Bieter
maximal vier Lose holen.
Im Laufe des Verfahrens sah sich die AOK mit einer Vielzahl von
Nachprüfungsverfahren konfrontiert, die den ursprünglich für April 2010
vorgesehenen Vertragsbeginn erheblich verzögert haben. Am vergangenen
Freitag konnte die AOK vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
einen weiteren Erfolg verbuchen. Allerdings sind noch mehrere Verfahren
gegen die Ausschreibung beim LSG und der Vergabekammer Brandenburg
anhängig. Erst nach Abschluss der Verfahren kann die Kasse Zuschläge
erteilen.
Désirée Kietzmann, Montag, 20. September 2010, 16:48 Uhr
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