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hier ist der vollständige Text für Sie:
BUNDESSOZIALGERICHT
Berlin - Die Generikaindustrie bekommt gegen die schmerzhaften Rabattverträge ein Trostpflaster vom Bundessozialgericht (BSG): Einem Beschluss der Kassler Richter zufolge müssen die Hersteller für ihre Klagen gegen die Rabattverträge vor den Landessozialgerichten (LSG) keine Gerichtskosten bezahlen. Diese Gebühren sind zumindest für kleinere Hersteller durchaus relevant, weil sie abhängig vom Streitwert erhoben werden.
Ohne Gebühren: Bei Verfahren gegen Rabattverträge fallen derzeit keine Gerichtskosten an. Foto: Elke Hinkelbein
Nachprüfanträge zu den Ausschreibung landen zunächst bei der
Vergabekammer des Bundes in Bonn. Die zuständige Beschwerdeinstanz
gegen deren Entscheidungen ist das LSG Düsseldorf. Mit dem GKV-OrgWG
hatte die Große Koalition Ende 2008 diesen Rechtsweg festgelegt.
Seitdem sind zahllose Verfahren zu Rabattverträgen beim LSG
aufgeschlagen.
Allerdings hatte der Gesetzgeber die Gerichtsgebühren in
vergaberechtlichen Verfahren vor Sozialgerichten nicht geregelt. Zu
ihrem Verdruss mussten die Sozialrichter deshalb quasi umsonst
arbeiten. Das BSG sollte das ändern. Doch die obersten Sozialrichter
blieben in der vorgelegten Frage bei ihrer schon früher geäußerten
Meinung, dass das LSG in solchen Verfahren keinen Gebühren kassieren
darf.
Je nachdem, welche Krankenkasse ausgeschrieben hat und wie viele
Wirkstoffe juristisch bemängelt werden, kann der Streitwert im
dreistelligen Millionenbereich liegen. Im Sozialrecht ist er allerdings
auf 2,5 Millionen Euro begrenzt. Wenn dieser Höchstwert veranschlagt
wird, entstehen der unterlegenen Partei trotzdem immerhin
Gerichtskosten von 30.000 bis 40.000 Euro.
Das mag für große Generikakonzerne nicht allzu bitter sein; ein kleiner
Mittelständler könnte sich seine Klage gegen die Ausschreibung aber
schon zweimal überlegen. Die Kosten für die eigenen Anwälte und die der
Gegenseite fallen zusätzlich an und sind vom BSG-Beschluss nicht
betroffen.
Der Triumph der Hersteller könnte jedoch von kurzer Dauer sein: Die
schwarz-gelbe Bundesregierung will die Zuständigkeit für die
Rabattverträge wieder auf die Oberlandesgerichte verlagern. Und vor
Zivilgerichten ist die Frage der Gerichtskosten eindeutig geklärt: Der
Verlierer zahlt.
Alexander Müller, Dienstag, 21. September 2010, 12:18 Uhr
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