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hier ist der vollständige Text für Sie:
PARENTERALE REZEPTUREN
Berlin - Die AOK Berlin-Brandenburg hat mit ihrer Ausschreibung zu parenteralen Rezepturen eine weitere Hürde genommen. Das Landessozialgericht (LSG) Brandenburg erklärte die Ausschreibung für rechtmäßig und wies zwei Beschwerden zurück. Eine dritte wurde vom Kläger selbst zurückgenommen.
Aufwind für die AOK: Das LSG Brandenburg hat zwei Beschwerden gegen
die Zytostatika-Ausschreibung zurückgewiesen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Die Kläger hatten moniert, dass nicht garantiert sei, dass alle Rezepte
eines Losgebietes auch in der zugeteilten Apotheke landeten. Das über
Jahre aufgebaute Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und versorgender
Apotheke sei stärker als die Vorgabe der AOK.
Diese Einschätzung teilte das Gericht nicht. Die Richter waren vielmehr
der Meinung, dass sich die Ärzte aus Angst vor Regressen an die
Anweisungen der Kasse halten und ihre Patienten vom Apothekenwechsel
überzeugen werden.
Auch die Daten, die die AOK als Grundlage für die Kalkulation des
Angebotes geliefert hatte, standen vor Gericht zur Diskussion. Die
Kläger hatten bezweifelt, dass sich daraus die benötigten Mengen für
den Ausschreibungszeitraum errechnen lassen.
Zwar erkannte das Gericht an, dass die Berechnung mit gewissen
Schwierigkeiten verbunden sei. Allerdings gab das LSG der AOK in ihrer
Argumentation recht, dass bei jeder Ausschreibung nur Daten aus der
Vergangenheit zur Verfügung stünden und es damit immer Unsicherheiten
gebe.
Das LSG muss nun noch über weitere Verfahren entscheiden, in denen zum
Teil andere Aspekte der Ausschreibung gerügt wurden. Die Termine stehen
noch nicht fest. Bislang darf die AOK noch keine Zuschläge erteilen.
Die Apotheken, die zum Zuge kommen sollen, wurden allerdings schon
informiert - bis Oktober mussten sie ihr Angebot verlängern.
Désirée Kietzmann, Freitag, 17. September 2010, 16:44 Uhr
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