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NUTZENBEWERTUNG
Berlin - Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Dr. Rainer Hess, stellt sich gegen politische Vorgaben für die Nutzenbewertung von Arzneimitteln. Man könne die wissenschaftliche Arbeit des G-BA nicht mit einer Rechtsverordnung ersetzen. „Die Regierung muss dann die volle Verantwortung für die Entscheidungen übernehmen."
Politik oder Wissenschaft: Der G-BA-Vorsitzende Dr. Rainer Hess
(links) und IQWiG-Chef Professor Dr. Jürgen Windeler sind gegen
politische Vorgaben für die frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln.
Foto: Elke Hinkelbein
Der G-BA soll künftig den Nutzen von neuen Arzneimitteln bewerten. Auf
Grundlage der Ergebnisse der Schnellprüfung sollen Industrie und Kassen
über die Preise verhandeln. Laut Kabinettsentwurf des
Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) soll sich der G-BA selbst
eine Verfahrensordnung geben. Nun will die Koalition aber mit einer
Rechtsverordnung den Rahmen für die Nutzenbewertung setzen; der Verband
Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) hatte einen entsprechenden
Formulierungsvorschlag ins Bundesgesundheitsministerium geschickt.
Es sei egal, aus wessen Feder die Rechtsverordnung stamme, sagte Hess
zur Diskussion um das VFA-Papier. Seine Aufgabe sei es ausschließlich,
die Inhalte und Folgen eines solchen Gesetzes zu kommentieren.
„Inhaltlich würde eine Rechtsverordnung eine qualitative
Verschlechterung der Arbeit des G-BA bedeuten." Durch zahlreiche
Ausnahmen und Kriterien für die Nutzen-Bewertungen entstünde ein
Dauerkonflikt zwischen Wissenschaft und Politik, so Hess.
Insbesondere die vorgesehenen Ausnahmen für Arzneimittel gegen seltene
Erkrankungen würden das Niveau der Studien herab setzen: Laut Hess ist
geplant, Medikamente gegen seltene Krankheiten - zu denen auch die
meisten Krebsarten zählen - von der frühzeitigen Bewertung
auszuschließen. Medikamente gegen solche seltenen Krankheiten machten
aber in der Summe einen sehr großen Teil der Kosten der
Arzneimittelausgaben aus, auch aufgrund ihrer hohen Preise.
Auch der neue Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit
im Gesundheitswesen (IQWiG), Professor Dr. Jürgen Windeler, ist gegen
solche Ausnahmen, da so Medikamente, die einen geringen Zusatznutzen
haben, zu einem sehr hohen Preis auf den Markt kommen könnten. Windeler
will auch keine Studien zur Patientenzufriedenheit berücksichtigen:
Solche Studien seien subjektiv und für wissenschaftliche Bewertung über
die Nutzen eines Medikamenten nicht geeignet.
Benjamin Rohrer, Montag, 20. September 2010, 09:53 Uhr
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