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HERSTELLERRABATT
Berlin - Seit der letzten AMG-Novelle gilt der Herstellerrabatt auch für Fertigarzneimittel in parenteralen Rezepturen. Ob auch Krankenhausapotheken in der ambulanten Versorgung dieser Neuregelung unterliegen, ist nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) umstritten. Bei einer Anhörung zum GKV-Änderungsgesetz im Bundestag forderten die Kliniken deshalb eine gesetzliche Klarstellung.
Regeln für Kliniken: Die Krankenhausapotheken wollen einen Anspruch auf Erstattung des Herstellerrabatts. Foto: Elke Hinkelbein
Laut DKG hat die bestehende Rechtsunsicherheit bereits zu massiven
Belastungen für die Kliniken geführt: In vielen Fällen erhielten die
Krankenhausapotheken den Herstellerrabatt von pharmazeutischen
Unternehmen nicht erstattet, müssten ihn aber gleichzeitig an die
Krankenkassen abführen, heißt es in der Stellungnahme zum
Gesetzesentwurf.
„Für die Krankenhausapotheken muss es einen gesetzlichen Anspruch auf
den Rabatt von den Herstellern geben", sagte DKG-Hauptgeschäftsführer
Georg Baum. Wegen der geplanten Erhöhung des Rabatts um 10 Prozent
befürchten die Kliniken eine Verschärfung der Situation: Ohne eine
gesicherte Erstattung könnten die Leistungen vielfach nicht mehr
kostendeckend erbracht werden.
Die Krankenkassen sehen hingegen keine Notwenigkeit, die bestehenden
Regelungen zu präzisieren. Nach Auffassung des GKV-Spitzenverbandes
gelten die Regelungen zum Herstellerrrabatt schon jetzt auch für
Krankenhausapotheken, wenn sie ambulant Arzneimittel abgeben. „Der
Gesetzgeber unterscheidet nicht zwischen öffentlichen und
Krankenhausapotheken", sagte GKV-Vize Johann-Magnus Freiherr von
Stackelberg.
Die Kliniken fürchten außerdem, dass die Industrie den höheren
Herstellerrabatt durch Preiserhöhungen im stationären Bereich
kompensieren wird. Baum regte deshalb an, Preisobergrenzen für den
bisher unregulierten Klinikmarkt zu diskutieren.
Der Chefapotheker des Universitätsklinikums Erlangen, Frank Dörje,
schlug eine Preisdeckelung auf dem gesetzlichen Niveau vor, unterhalb
derer weiterhin Rabattverhandlungen geführt werden könnten. „Wir müssen
über die ultima ratio in diesem bislang komplett liberalisierten Markt
nachdenken", sagte Dörje. Wenn nur ein Teil des Systems reguliert
werden, gehe in dem anderen Bereich automatisch das Ventil auf.
Désirée Kietzmann, Donnerstag, 20. Mai 2010, 11:52 Uhr
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