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  • 19.05.2010 - Zöller will keinen Zwangsrabatt
    19.05.2010 - Zöller will keinen Zwangsrabatt
    POLITIK – ORPHAN DRUGS Berlin - Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), warnt vor einer Erhöhung des Zwangsrabattes von 6 auf 16 Prozent f...

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ApoRisk® Branchennachrichten - Politik:


ORPHAN DRUGS

Zöller will keinen Zwangsrabatt

 

Berlin  -  Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), warnt vor einer Erhöhung des Zwangsrabattes von 6 auf 16 Prozent für Hersteller von Orphan Drugs. „Durch eine Erhöhung des Zwangsrabattes für die Hersteller von Arzneimitteln für seltene Erkrankungen würden alle bisherigen Fördermaßnahmen konterkariert", sagte Zöller.

Ausnahme für Orphan Drugs: Der Patientenbeauftragte der 
Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), will Hersteller von 
Arzneimitteln für seltene Erkrankungen vor zusätzlichen Belastungen 
verschonen. Foto: Elke Hinkelbein

Ausnahme für Orphan Drugs: Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), will Hersteller von Arzneimitteln für seltene Erkrankungen vor zusätzlichen Belastungen verschonen. Foto: Elke Hinkelbein

„Da zudem meist kleine und mittlere Herstellerfirmen diese Arzneimittel herstellen, die von dem Zwangsrabatt besonders hart betroffen sind, wäre die Forschung und Produktion dieser Arzneimittel besonders gefährdet", sagte Zöller. Der CSU-Politiker setzt sich deshalb für eine Ausnahmeregelung ein.

Dem Patientenbeauftragten zufolge leiden in Deutschland vier Millionen Menschen an einer chronischen seltenen Erkrankung. Seit der Verabschiedung des Orphan Drug Acts durch die EU vor zehn Jahren und den damit verbundenen finanziellen Anreizen und Förderprojekten sind laut Zöller viele Arzneimittel für seltene Erkrankungen zugelassen worden. Die Bundesregierung habe sich vorgenommen, die Situation von Menschen mit seltenen Erkrankungen weiter zu verbessern. „Diese positive Entwicklung darf nicht gefährdet werden", so Zöller.

APOTHEKE ADHOC, Mittwoch, 19. Mai 2010, 11:50 Uhr


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(APOTHEKE ADHOC)

 

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