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PHARMAGROßHANDEL
Berlin - Die Vergütung für die Pharmagroßhändler wird möglicherweise schon im Januar umgestellt. Das Bundesgesundheitministerium (BMG) will noch vor der Sommerpause seinen Gesetzesentwurf für den Arzneimittelmarkt vorlegen, der auch ein Kombihonorar aus Fixbetrag und prozentualem Aufschlag vorsieht. Dies kündigte Staatssekretär Daniel Bahr (FDP) beim Großhandelstag des Branchenverbandes Phagro in Berlin an.
Tempo bei Großhandelshonorar: Staatssekretär Daniel Bahr (FDP) kündigte bereits für Januar eine Reform der Großhandelsvergütung an. Foto: Elke Hinkelbein
Es habe sogar Überlegungen gegeben, dass Großhandelshonorar schon im
aktuellen Sparpaket neu zu regeln. Man wolle aber die Vorschläge von
Großhändlern, Apothekern und Herstellern zur konkreten Ausgestaltung in
Ruhe prüfen. Nach der parlamentarischen Sommerpause soll das
Arzneimittel-Paket des BMG dann konkrete Formen annehmen.
Mit einer leistungsgerechten Vergütung sollen laut Bahr die bestehenden
Strukturen im Pharmagroßhandel erhalten werden. Man brauche nicht nur
die großen Player, sondern auch den Mittelstand. Bei der Schweinegrippe
hätten die Großhändler ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt, so
Bahr. In den ersten Wochen und Monaten nach dem Amtswechsel im BMG
hatte der Phagro die neue Leitung kontinuierlich über die Bestände an
Impfstoffen und Grippemitteln auf dem Laufenden gehalten.
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) will die Honorarumstellung
konstruktiv, aber „mit Argusaugen" begleiten. Änderungen zu Lasten der
Apotheken lehne man strikt ab, so Verbandschef Fritz Becker. Das
Gesamtvolumen der Großhandelsmarge müsse erhalten bleiben. Becker glaubt
nicht so recht an die Notwendigkeit der Umstellung: Bei einigen
Präparaten fehlten dem Großhandel zwar Deckungsbeiträge. Der
Belieferungsanspruch habe aber die Mischkalkulation gestärkt.
Patrick Hollstein, Mittwoch, 19. Mai 2010, 11:28 Uhr
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