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HERSTELLERRABATT
Berlin - Die Apotheken wollen künftig nicht mehr das Risiko tragen, auf dem Herstellerrabatt sitzen zu bleiben. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) forderte bei der Anhörung zum GKV-Änderungsgesetz im Gesundheitsausschusses des Bundestages eine Novellierung des bisher üblichen Inkasso-Verfahrens.
Keine Vorleistung mehr: Die Apotheken wollen den Kassen den Herstellerrabatt künftig erst zahlen, wenn er auch bei ihnen angekommen ist. Foto: APOTHEKE ADHOC
Bislang ziehen die Kassen den Herstellerrabatt bei der Abrechnung mit
den Apotheken ab. Diese müssen sich die Beträge von den Herstellern
zurückholen. Das Ausfallrisiko - zum Beispiel bei einer Insolvenz des
pharmazeutischen Unternehmens - liegt damit bei den Apotheken.
Das will der DAV nun ändern: Dem Vorschlag zufolge sollen die
Rechenzentren zunächst den Abschlag von den Herstellern einfordern. Erst
bei erfolgter Zahlung wird die Überweisung an die Kassen ausgelöst.
Der DAV hält die Umstellung insbesondere wegen der geplanten Erhöhung
des Zwangsrabatts für notwendig. Grundlage für die Berechnung sollen die
rückwirkend zum August 2009 eingefrorenen Preise sein. Bei damals noch
nicht eingeführten Präparaten sei aber nicht klar, worauf sich der
Rabatt beziehe, sagte ein DAV-Sprecher. Rechtsstreitigkeiten zwischen
Kassen und Herstellern seien daher „unvermeidbar"; die Apotheken drohten
damit „in die Mühle" zu geraten.
Der DAV ist deshalb für eine Präzisierung der Regelung für
Neueinführungen. Außerdem sollen die Kassen einen direkten Anspruch
gegenüber den Herstellern erhalten. Der Streit um die Höhe des Abschlags
könnte dann direkt zwischen Kassen und Industrie geführt werden.
„Aktuell müssen wir Prozesse nach beiden Seiten führen", sagte der
Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC.
Désirée Kietzmann, Mittwoch, 19. Mai 2010, 18:25 Uhr
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