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  • 18.05.2010 - Preiscluster für Großhandelshonorar
    18.05.2010 - Preiscluster für Großhandelshonorar
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ApoRisk® Branchennachrichten - Politik:


ARZNEIMITTELPREISVERORDNUNG

Preiscluster für Großhandelshonorar

 

Berlin  -  Neues Spiel, neues Glück: Nachdem Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) in seinem Eckpunktepapier in Sachen Großhandelshonorar aufgelegt hat, nehmen Deutschlands Pharmagroßhändler einen neuen Anlauf für die Umstellung ihrer Vergütung. Ende April stellte der Branchenverband Phagro einen neuen Vorschlag im Ministerium vor. Statt 93 Cents zuzüglich 3 Prozent steht diesmal ein Preiscluster zur Diskussion.

Cluster gegen Rosinenpicker: Die Pharmagroßhändler wollen neu 
vergütet werden. Foto: Elke Hinkelbein

Cluster gegen Rosinenpicker: Die Pharmagroßhändler wollen neu vergütet werden. Foto: Elke Hinkelbein

Für Betäubungsmittel, kühlkettenpflichtige Produkte und Kühlware ist demnach ein höherer Fixbetrag vorgesehen als für das Gros der Arzneimittel, das zusätzlich in drei verschiedene Preiskategorien eingeteilt werden soll. Der Pauschalbetrag variiert, da er laut Vorschlag die Kosten decken soll. Andererseits könnte laut Verbandschef Dr. Thomas Trümper (Anzag) eine einheitliche Pauschale zu einer Rosinenpickerei im unteren Preisbereich führen.

Demnach soll der Fixzuschlag um den im vergangenen Jahr vorgeschlagenen Betrag von 93 Cents angesiedelt sein; die variable Vergütung soll bei rund 3 Prozent liegen. Weitere Details will Trümper nicht verraten. Insgesamt soll die Umstellung für die Kassen aber kostenneutral sein und zu mehr Stabilität und Planbarkeit für die Großhändler führen. „Die Großhandelsmarge ist der einzige Bereich, der der freien Marktwirtschaft unterliegt. Wir sind genug gebeutelt, wir können auf weitere Kürzungen nicht reagieren."

Preiscluster für die Apotheken hält der Phagro-Chef aber nicht für sinnvoll, da der Logistikaufwand nicht vergleichbar sei und mit der Pauschale von 8,10 Euro vor allem die Beratungsleistung honoriert werden solle.

Forderungen, die Großhandelsrabatte jenseits des Honorarmodells gesetzlich zu beschränken, weist Trümper mit Nachdruck zurück: „Die Krankenkassen haben keinen Anspruch auf Rabatte, die wir den Apotheken beispielsweise bei Bettflaschen oder Zahnbürsten gewähren." Man habe auch gegenüber dem BMG nachgewiesen, dass die Behauptungen nicht richtig und die Sparansätze schlichtweg falsch seien. Nur ein Sechstel aller Einkaufsrabatte werden laut Trümper im Rx-Bereich gewährt.

Patrick Hollstein, Dienstag, 18. Mai 2010, 13:30 Uhr


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(APOTHEKE ADHOC)

 

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