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HERSTELLERRABATT
Berlin - Für DocMorris und die Europa Apotheek Venlo könnte das Arzneimittel-Sparpaket der schwarz-gelben Regierung zu einer teuren Angelegenheit werden. Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) will den Herstellerrabatt von 6 auf 16 Prozent erhöhen; die niederländischen Versandapotheken haben aber seit Jahren Probleme mit Herstellern, die die Abschläge nicht bezahlen. Weil dieser Betrag mit der Erhöhung erheblich steigen könnte, wollen die Versender ihren Anspruch gesetzlich verankern lassen.
Fremdkörper bei Herstellerrabatt: Die niederländischen Versandapotheken hoffen auf verbindliche Regeln für den Abschlag von Pharmafirmen. Foto: Elke Hinkelbein
Das Bundessozialgericht (BSG) hatte im Sommer 2008 festgestellt, dass
der Herstellerrabatt nur auf Arzneimittel zu gewähren ist, die nach den
Vorschriften der Arzneimittelpreisverordnung (AMPrV) abgerechnet werden.
Ausländischen Versandapotheken, die die deutschen Preisvorschriften
nicht beachten, haben demnach keinen Anspruch auf Erstattung.
Laut Versandapothekenverband EAMSP sollten nur Arzneimittel wie
Impfstoffe, Rezepturen und Blutprodukte, deren Preise frei vereinbart
werden können, nicht aber bestimmte Vertriebsformen vom Herstellerrabatt
befreit werden. Deren Ausschluss widerspreche nicht nur dem Ziel,
Einsparungen für die Krankenversicherung zu erreichen. „Er stellt auch
einen Fremdkörper in der Regelung des Herstellerrabatts dar, da die
Rabattpflicht des Herstellers für sein Arzneimittel von der Art der
Weiterleitung des Rabatts über die Apotheken abhängig gemacht wird", so
der EAMSP in seiner Stellungnahme zum Sparpaket.
„Das Arzneimittel unterfällt daher, je nachdem, ob es über eine deutsche
Apotheke oder über eine Versandhandelsapotheke abgegeben wird der
Rabattpflicht des Herstellers oder nicht." Daher hänge es vom
Vertriebsweg ab, ob bei einem Arzneimittel Einsparungen generiert
würden. „Dies wird dem Anspruch einer umfassenden Entlastung der GKV
nicht gerecht."
Entsprechend fordert der Verband, der unter anderem DocMorris und die
Europa Apotheek Venlo vertritt, dass auch Präparate, die durch
ausländische Versandapotheken nach Deutschland verschickt werden,
explizit in die Regelungen zum Herstellerrabatt einbezogen werden.
Patrick Hollstein, Montag, 17. Mai 2010, 15:37 Uhr
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