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IMPFSTOFFPREISE
Berlin - Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will die Impfstoffversorgung wirtschaftlicher gestalten und einen entsprechenden Änderungsantrag zum Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) einbringen. Wie APOTHEKE ADHOC aus Verhandlungskreisen erfuhr, sind sich die Gesundheitsexperten der Koalition im Prinzip einig, an detaillierten Vorschlägen wird gearbeitet. Diskussionsgrundlage ist das Gutachten des IGES Instituts.
Effizientere Versorgung: Das BMG will bei der Impfstoffversorgung sparen. Foto: AOK
Dem Bericht zufolge gibt es bei verschiedenen Impfstoffen signifikante
Preisunterschiede im Vergleich zu anderen EU-Ländern. Daher schlagen
die Gutachter vor, die Hersteller über Zwangsrabatte auf das
internationale Preisniveau zu drücken.
Auch durch Verhandlungen könnte Druck auf die Preise im 1,5 Milliarden
Euro schweren Impfstoffmarkt ausgeübt werden: Die Gutachter empfehlen
eine Intensivierung des Preiswettbewerbs unter den Herstellern über
Ausschreibungen und Rabattverträge. Hier seien die Kassen bislang zu
zurückhaltend gewesen. Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit
sollten Marktanteils-Lose ausgeschriegen werden; auch
handelsstufenübergreifende Ausschreibungen seien eine Möglichkeit.
Bei Impfstoffen mit einer geringen Anbieterzahl seien direkte
Preisverhandlungen zwischen Kassen und Herstellern möglich; die Kassen
sollten sich dabei auf Erkenntnisse aus Kosten-Nutzen-Bewertungen
stützen. Wegen der oligopolistischen beziehungsweise monopolartigen
Anbieterstruktur sollten auch die Kassen gemeinsam verhandeln. Auch die
PKV soll in die Sparmaßnahmen einbezogen werden.
In der Vertriebsstruktur sehen die Experten einen vergleichsweise
kurzen Hebel: Zwar entfielen 67 Millionen Euro, das sind knapp 4,6
Prozent der Gesamtausgaben für die Impfstoffversorgung, auf das
Apothekenhonorar. Aufgrund von Packungsgrößeneffekten gebe es aber über
den Weg einer Verlagerung von Individualverordnung hin zu
Sprechstundenbedarf kaum Einsparpotenzial.
Möglich wäre die Einführung der Importquote bei Verordnungen des
Sprechstundenbedarfs; allerdings seien die Preisdifferenzen zu gering
für die derzeitige Preisabstandsklausel.
APOTHEKE ADHOC, Montag, 13. September 2010, 14:46 Uhr
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