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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
EU-KOMMISSION
Berlin - Die EU-Kommission kann sich auch ein Jahr nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht von den Apotheken trennen. Noch bis Weihnachten will man in Brüssel überlegen, wie es mit den Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, Italien, Spanien, Frankreich, Österreich, Portugal und Bulgarien weitergehen soll. Nach der juristischen Niederlage prüft die Behörde außerdem, was auf politischem Weg angestoßen werden könnte.
Keine Grenzen für Apotheken: Die EU-Kommission plant weiter an einem Binnenmarkt für Kettenkonzerne. Foto: e3ooo
Zur Festlegung ihrer „künftigen politischen Prioritäten" stellt die
Kommission derzeit einen Bericht mit dem Titel „Ein effizienterer und
fairerer Binnenmarkt in Handel und Vertrieb bis 2020" zur Diskussion.
Das Papier beruht auf einer Untersuchung, für die insgesamt fünf
Sektoren unter die Lupe genommen worden waren, darunter die Apotheken.
Laut Gutachten gibt es im Binnenmarkt eine Vielzahl von Problemen, die
die Leistungsfähigkeit der Einzelhändler einschränken. Dazu gehören
nach Ansicht der Kommission Besitzbeschränkungen für Apotheken, die die
vertikale Integration und den Aufbau grenzüberschreitender Ketten
behinderten.
Beides könnte aber nach Ansicht der Behörde zu Einsparungen führen:
„Man sollte sich bewusst sein, dass die Regierungen der Mitgliedstaaten
jeweils einzeln mit den Pharmaherstellern [über die Preise
verschreibungspflichtiger Arzneimittel] verhandeln und daher nicht die
grenzüberschreitende Einkaufsmacht entfalten können, die sie hätten,
wenn sie wie die führenden Handelskonzerne in anderen Branchen
agierten."
Apotheken im Fokus: Auch der neue Binnenmarktkommissar Michel Barnier folgt der Linie von Kommissionschef José Manuel Durão Barroso. Foto: EC
Konterkariert werden solche kühnen Hypothesen durch eine Reihe
betrüblicher Fehler: Dass in den Niederlanden der Versandhandel von
OTC-Arzneimitteln erlaubt ist, hätten die Experten wissen können. Dass
es in Bulgarien Fremd- und Mehrbesitz gibt, hätten sie wissen müssen -
schließlich war es die Kommission selbst, die die Regierung in Sofia
mit einem Vertragsverletzungsverfahren zur Liberalisierung getrieben
hatte.
Ein Grund für den inhaltlichen Zustand der 100-seitigen Studie könnte
die Tatsache sein, dass die europäischen Apothekerverbände die
Beteiligung an der Anhörung verweigert hatten: Zur Abgabe des
Fragebogens aufgefordert, hatte der europäische Dachverband ZAEU
einsilbig auf das EuGH-Urteil verwiesen.
Andere Marktteilnehmer äußerten sich zu den verschiedenen
Themenfeldern, darunter der Stuttgarter Pharmahandelskonzern Celesio
und verschiedene Supermarktketten. Gefragt hatte die Kommission unter
anderem zu Besitz- und Niederlassungsbeschränkungen für Apotheken,
Problemen bei der vertikalen Integration, zu den Öffnungszeiten, zum
Versandhandel und zur Apothekenpflicht. Zwischen April und Juni
vergangenen Jahres gaben insgesamt rund 100 Firmen und 40 Behörden aus
den Mitgliedstaaten ihre Stellungnahmen ab.
Die trockenen Fakten mussten sich die Beamten aber offenbar stückweise
zusammentragen. Die durchschnittliche Entfernung der nächsten Apotheke
etwa wurde errechnet aus geografischen Daten von Eurostat und den
Angaben der Mitgliedstaaten zur Apothekenzahl. Zu Rate gezogen wurde in
diesem Zusammenhang außerdem eine Publikation der Apothekerkammer
Valencia mit dem Titel „Ein Bild sagt mehr als tausend Worte".
Patrick Hollstein, Montag, 13. September 2010, 08:54 Uhr
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