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hier ist der vollständige Text für Sie:
HERSTELLERRABATT
Berlin - Privatversicherte sollen nach Plänen aus der Koalition künftig vom Herstellerrabatt profitieren; eine Benachteiligung gegenüber Kassenpatienten ist nach Ansicht der Gesundheitsexperten von Schwarz-Gelb nicht zu rechtfertigen. Auf die Apotheken kommen damit neue Aufgaben zu: Mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) sollen sie zu Inkassostellen nicht nur für die GKV, sondern auch für die PKV werden. Für den Aufwand könnten sie aber eine spezielle Vergütung erhalten.
Privat- und Kassenrezepte: Die Apotheken sollen über ihre
Rechenzentren den Herstellerrabatt für Privatversicherte eintreiben.
Foto: APOTHEKE ADHOC
Nachdem verfassungsrechtliche Bedenken ausgeräumt wurden, hatten BMG,
PKV und ABDA in den vergangenen Wochen über die Details verhandelt. Im
Vordergrund standen neben der Frage, wem der Rabatt eigentlich zusteht
- Versicherung oder Versichertem - Verfahrensabläufe wie die
Authentifizierung in der Apotheke oder die Abrechnung des Rabatts.
Schließlich gehen Privatrezepte im System der Kostenerstattung bislang
nicht über die Rechenzentren der Apotheken.
Nun scheint eine Lösung gefunden: Nach Informationen von APOTHEKE ADHOC
soll der Versicherte - sowohl Privatpatient als auch GKV-Selbstzahler -
den Anspruch auf den Rabatt bekommen. Die Apotheke soll sich um die
Abwicklung mit den Pharmafirmen kümmern. Andere Lösungen, etwa die
Direktabwicklung durch die Versicherungskonzerne oder eine Anpassung
der Listenpreise, sind dem Vernehmen nach vom Tisch.
Diskutiert wird noch, wer das Inkassorisiko trägt. Einem Vorschlag
zufolge wird der Betrag dem Versicherten gestundet, bis der Rabatt
eingetrieben ist. Im Streitfall müsste die Apotheke ihre Forderung dann
nicht gegenüber dem Hersteller, sondern dem Versicherten geltend machen.
Damit die Apotheke die Abwicklung übernehmen kann, werden alle
Informationen über die Rabatte im Vorfeld in die Apotheken-EDV
eingespielt. Außerdem sollen neue, maschinenlesbare Verordnungsblätter
mit einer individuellen Rezeptnummer eingeführt werden, die in den
Rechenzentren ausgelesen werden können. Der Privatversicherte erhält
nur noch einen Durchschlag, den er zur Erstattung einreichen kann.
Die PKV ist offenbar sogar bereit, den Apotheken für ihren Aufwand
zumindest eine Entschädigung zu zahlen. Das Inkasso-Honorar dürfte im
Centbereich liegen; über die Höhe der Pauschale sollen GKV, PKV und DAV
verhandeln. Kommt es zu keiner Einigung, soll wie beim Kassenabschlag
eine paritätisch besetzte Schiedsstelle entscheiden.
Noch ist unklar, ob der Vorschlag in dieser Weise umgesetzt wird.
Gesprochen wurde offenbar auch über andere Varianten. Spätestens wenn
die Gesundheitsexperten aus den Sommerferien kommen, sollte ein
Vorschlag auf dem Tisch liegen. Die Anhörung zum AMNOG ist für den 29.
September geplant.
Patrick Hollstein, Montag, 30. August 2010, 11:30 Uhr
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