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  • 27.08.2010 - Krankenhausapotheke ist schuldfrei
    27.08.2010 - Krankenhausapotheke ist schuldfrei
    POLITIK – INFUSIONSSKANDAL Berlin - Der Krankenhausapotheke der Uni-Klinik Mainz ist in Zusammenhang mit dem Tod der drei Säuglinge kein Schuldvorwurf zu machen. Der Staa...

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ApoRisk® Branchennachrichten - Politik:


INFUSIONSSKANDAL

Krankenhausapotheke ist schuldfrei

 

Berlin  -  Der Krankenhausapotheke der Uni-Klinik Mainz ist in Zusammenhang mit dem Tod der drei Säuglinge kein Schuldvorwurf zu machen. Der Staatsanwaltschaft zufolge war eine beschädigte Flasche einer Aminosäurelösung Ursache für die Kontamination der Nährlösungen. In der leeren Flasche sei eine auffällig hohe Endotoxin-Konzentration festgestellt worden, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt, Klaus-Peter Mieth.

Kontamination über Haarriss? Die Apotheke der Uni-Klinik Mainz ist laut Staatsanwaltschaft nicht schuld am Infusionsskandal. Foto: Elke Hinkelbein

Kontamination über Haarriss? Die Apotheke der Uni-Klinik Mainz ist laut Staatsanwaltschaft nicht schuld am Infusionsskandal. Foto: Elke Hinkelbein

Dem Leiter der von der Staatsanwaltschaft beschäftigten Expertenkommission, Professor Dr. Martin Exner, zufolge wurden Endotoxine in so hoher Konzentration in der Flasche nachgewiesen, dass eine Kontamination in der Krankenhausapotheke ausgeschlossen werden könne. Eine Verunreinigung während der Herstellung in den Reinräumen der Apotheke könne ebenfalls ausgeschlossen werden, da zuvor hergestellte Lösungen steril waren und auch an den Schlauchsystemen keine Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden. Insgesamt sei die Arbeit und die Beachtung der Hygienevorschriften in der Krankenhausapotheke „in sich stimmig".

In anderen Aminosäurelösungen derselben Charge waren keine Bakterien gefunden worden. Weil die betroffene Flasche nach der Untersuchung auffällig leicht zerbrach, gehen die Ermittler davon aus, dass die eigentlich bruchsichere Flasche durch einen Haarriss beschädigt war, über den die Bakterien ins Innere gelangen konnten. Die Staatsanwaltschaft prüfe daher nun den Transportweg des Medikamentes. Zudem habe man auch Untersuchungen bei dem Hersteller aufgenommen.

Nachdem die Herstellungsprozesse der Apotheke gestoppt worden waren, sollen die betrieblichen Abläufe „so bald wie möglich" wieder aufgenommen werden. Seitens der Expertenkommission besteht laut Exner kein Grund zur Besorgnis. Die Mitarbeiter der Apotheke stünden zwar unter „einer extremen psychischen Belastung", seien aber nun erleichtert.

Der Oberstaatsanwalt fügte hinzu, dass man immer noch auf die Ergebnisse der gerichtsmedizinischen Untersuchungen warte. Man könne daher nicht bestätigen, dass die Verunreinigung der Infusionen mit Enterobacter cloacae und Escherichia hermannii die Todesursache der Säuglinge war.

APOTHEKE ADHOC, Freitag, 27. August 2010, 12:08 Uhr

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(APOTHEKE ADHOC)

 

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