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hier ist der vollständige Text für Sie:
INFUSIONSSKANDAL
Berlin - Der Krankenhausapotheke der Uni-Klinik Mainz ist in Zusammenhang mit dem Tod der drei Säuglinge kein Schuldvorwurf zu machen. Der Staatsanwaltschaft zufolge war eine beschädigte Flasche einer Aminosäurelösung Ursache für die Kontamination der Nährlösungen. In der leeren Flasche sei eine auffällig hohe Endotoxin-Konzentration festgestellt worden, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt, Klaus-Peter Mieth.
Kontamination über Haarriss? Die Apotheke der Uni-Klinik Mainz ist
laut Staatsanwaltschaft nicht schuld am Infusionsskandal. Foto: Elke
Hinkelbein
Dem Leiter der von der Staatsanwaltschaft beschäftigten
Expertenkommission, Professor Dr. Martin Exner, zufolge wurden
Endotoxine in so hoher Konzentration in der Flasche nachgewiesen, dass
eine Kontamination in der Krankenhausapotheke ausgeschlossen werden
könne. Eine Verunreinigung während der Herstellung in den Reinräumen
der Apotheke könne ebenfalls ausgeschlossen werden, da zuvor
hergestellte Lösungen steril waren und auch an den Schlauchsystemen
keine Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden. Insgesamt sei die Arbeit
und die Beachtung der Hygienevorschriften in der Krankenhausapotheke
„in sich stimmig".
In anderen Aminosäurelösungen derselben Charge waren keine Bakterien
gefunden worden. Weil die betroffene Flasche nach der Untersuchung
auffällig leicht zerbrach, gehen die Ermittler davon aus, dass die
eigentlich bruchsichere Flasche durch einen Haarriss beschädigt war,
über den die Bakterien ins Innere gelangen konnten. Die
Staatsanwaltschaft prüfe daher nun den Transportweg des Medikamentes.
Zudem habe man auch Untersuchungen bei dem Hersteller aufgenommen.
Nachdem die Herstellungsprozesse der Apotheke gestoppt worden waren,
sollen die betrieblichen Abläufe „so bald wie möglich" wieder
aufgenommen werden. Seitens der Expertenkommission besteht laut Exner
kein Grund zur Besorgnis. Die Mitarbeiter der Apotheke stünden zwar
unter „einer extremen psychischen Belastung", seien aber nun
erleichtert.
Der Oberstaatsanwalt fügte hinzu, dass man immer noch auf die
Ergebnisse der gerichtsmedizinischen Untersuchungen warte. Man könne
daher nicht bestätigen, dass die Verunreinigung der Infusionen mit
Enterobacter cloacae und Escherichia hermannii die Todesursache der
Säuglinge war.
APOTHEKE ADHOC, Freitag, 27. August 2010, 12:08 Uhr
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