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hier ist der vollständige Text für Sie:
BUNDESGERICHTSHOF
Berlin - Die Apotheken müssen weiter auf rechtliche Klarheit warten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sein Urteil zu der Rechtmäßigkeit von Rabatten auf verschreibungspflichtige Arzneimittel verlegt. Neuer Verkündungstermin ist der 9. September.
Entscheidung vertagt: Der Bundesgerichtshof wird sein Urteil zu Rx-Boni erst am 9. September verkünden. Foto: Elke Hinkelbein
Eigentlich sollte der BGH seine Entscheidung in sechs zusammengelegten
Verfahren morgen bekannt geben. Verhandelt wurde am 15. April. Für die
Terminverlegung nannte eine Sprecherin des Gerichts gegenüber APOTHEKE
ADHOC „dienstliche Gründe".
Der BGH muss in letzter Instanz klären, ob Apotheken Boni bei der
Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel gewähren dürfen.
Streitgeständlich ist zudem die vorgelagerte Frage, ob sich
ausländische Versandapotheken an die deutsche
Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) halten müssen.
Die Rechtssprechung zu Rx-Boni ist nicht einheitlich, bei den zur
Revision zugelassenen Verfahren haben die Berufungsgerichte aber
mehrheitlich gegen die Bonus-Modelle entschieden: Mit einer Ausnahme
hatten alle Berufungsgerichte die Gutschein-Modelle verboten - mit
Bezug auf das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) in Verbindung
mit dem Arzneimittelgesetz (AMG) oder der Arzneimittelpreisverordnung
(AMPreisV) sowie mit Blick auf das Heilmittelwerbegesetz (HWG).
Die Oberlandesgerichte Karlsruhe und Frankfurt haben jeweils zwei
Revisionsverfahren vorgelegt, jeweils eins kommen vom Kammergericht
Berlin und dem OLG Bamberg. Letzteres hatte die Klage gegen das
Bonusmodell zweitinstanzlich abgewiesen.
Alexander Müller, Montag, 16. August 2010, 13:46 Uhr
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