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hier ist der vollständige Text für Sie:
AMG-NOVELLE
Berlin - Künftig sollen auch Tierärzte Veterinärarzneimittel versenden dürfen. Die Erweiterung des Versandhandels ist im aktuellen Entwurf zur 15. AMG-Novelle vorgesehen. Demnach dürfen Tierarzneimittel künftig nicht nur durch Apotheken, sondern auch „im Rahmen des Betriebs einer tierärztlichen Hausapotheke im Einzelfall in geringer Menge im Wege des Versandes abgegebenen werden". Die Regelung beschränkt sich generell auf Tiere, die nicht zur Lebensmittelgewinnung dienen.
Versand aus der Praxis: Tierärzte dürfen in Einzelfällen künftig auch Arzneimittel versenden. Foto: APOTHEKE ADHOC
Die Tierärzte haben damit ihre Forderung durchgesetzt. Nach dem ersten
Entwurf der Bundesregierung hatten die Veterinärmediziner die
„Ungleichbehandlung zwischen öffentlicher Apotheke und tierärztlicher
Hausapotheke" moniert. Sie hatten gefordert, dass der Versand auch
Tierärzten im Rahmen ihres Dispensierrechts möglich sein sollte.
Auf eine Gleichstellung von Tierärzten mit Apotheken lässt sich laut
Gesetzesbegründung nicht schließen. Dennoch könne es aus praktischen
Erwägungen sinnvoll sein, Tierärzten im Einzelfall - zum Beispiel wenn
es um die Mobilität des Tierhalters geht - den Versand zu erlauben.
Allerdings soll diese Einzelfallerlaubnis nicht offiziell als
Versandhandel bezeichnet werden. Dem Tierarzt soll es deshalb auch
nicht erlaubt sein, auf seiner Homepage auf den Service hinzuweisen.
Durch ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) sah sich die Regierung
zudem veranlasst, den Versandhandel nicht nur - wie ursprünglich
geplant - für apothekenpflichtige, sondern auch für
verschreibungspflichte Arzneimittel freizugeben. Der BGH hatte im
November vergangenen Jahres entschieden, dass Versandapotheken
Tierarzneimittel für Haustiere verkaufen dürfen. Zahlreiche
Internetapotheken bieten seither Tierarzneimittel an.
Der Versand von Tierarzneimitteln soll künftig auch aus dem
europäischen Ausland möglich sein. Tierhaltern wird es überdies
erlaubt, bei der Einreise nach Deutschland Arzneimittel zu importieren,
die dem Bedarf des mitgeführten Tieres entsprechen. Mit der Änderung
der Importregelung und der Öffnung des Versandhandels wird einer
Beschwerde der EU-Kommission Rechnung getragen.
Der Entwurf aus dem federführenden Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) befindet sich derzeit in
der abschließenden Ressortabstimmung. Er soll in Kürze ins Kabinett
eingebracht werden. Stellungnahmen sind deshalb nur noch bis 20. August
möglich.
Désirée Kietzmann, Mittwoch, 11. August 2010, 12:19 Uhr
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