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PACKUNGSGRÖSSENVERORDNUNG
Berlin - Seit Monaten streiten Pharmahersteller und Krankenkassen über die Bedeutung der Packungsgröße bei der Umsetzung der Rabattverträge. Während die Hersteller bei der Substitution auf die genaue Stückzahl pochen, reicht den Kassen zufolge eine Übereinstimmung der Normpackungsgröße (N1, N2, N3). Mit der geplanten Novelle der Packungsgrößenverordnung unterstützt die Regierung die Linie der Kassen. Die AOK begrüßt den Entwurf.
Freut sich auf die neuen Packungsgrößen: Dr. Christopher Hermann begrüßt die geplante Novelle. Foto: Elke Hinkelbein
Indem die Regierung unmissverständlich regle, welche
Arzneimittelpackungen in den drei Normgrößen N1, N2 und N3 substituiert
werden dürfen, werde abschließend Klarheit geschaffen, sagte
AOK-Rabattchef Dr. Christopher Hermann. „So werden vor allem die
Tricksereien von Pharmaunternehmen bei der Umsetzung der
Arzneimittelrabattverträge beendet."
Es werde höchste Zeit, dass der Wildwuchs mit 49, 56, 98 oder 100
Tabletten in einer Packung geregelt und die therapeutische
Gleichwertigkeit dieser Packungen klargestellt werde, so Hermann. Die
Ablehnung der Pharmaverbände gegen die Neuregelung ändere nichts daran,
dass der Gesetzgeber auf dem richtigen Weg sei.
Künftig sollen sich die Packungsgrößen nicht mehr an einer bestimmten
Stückzahl, sondern an der Therapiedauer orientieren. N1-Packungen
sollen für zehn Tage, N2-Packungen für 30 Tage und N3-Packungen für 100
Tage reichen. Abweichungen von 20 Prozent (N1), 10 Prozent (N2) und 5
Prozent (N3) sollen erlaubt werden.
APOTHEKE ADHOC, Montag, 26. Juli 2010, 15:12 Uhr
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