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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
MONOPOLKOMMISSION
Berlin - Die
Diskussion um den Kassenabschlag könnte sich bald erledigt haben,
zumindest wenn man den Vorstellungen der Monopolkommission folgt. In
seinem 18. Hauptgutachten schlägt das Gremium vor, dass Apotheken
künftig ihr Honorar für die Arzneimittelabgabe selbst festlegen können.
Die Regierungsberater versprechen sich davon mehr Wettbewerb unter den
Apotheken.
Die Monopolkommission spreche sich bewusst nicht für eine vollständige
Deregulierung des Einzelhandels mit Arzneimitteln aus, heißt es in dem
Gutachten. Ein sanfter Preiswettbewerb auch bei
verschreibungspflichtigen Arzneimitteln solle allerdings ermöglicht
werden. Die Patienten sollen dafür ein durch „die Apotheke selbst in
Grenzen festzulegendes Entgelt für die Dienstleistung" bezahlen.
Das heute geltende Apothekenhonorar könnte künftig als Obergrenze
dienen, der Kassenabschlag soll wegfallen. Als Ausgleich soll für die
Patienten die gesetzliche Zuzahlung entfallen. Gerade Chroniker würden
sich bei diesem Modell der Preisbildung auf Dauer eine günstige Apotheke
suchen, ist die Monopolkommission überzeugt.
Die Monopolkommission erneuerte zudem ihre Forderung nach
Apothekenketten. Das Fremd- und Mehrbesitzverbot bei Apotheken solle
komplett aufgehoben werden und dafür die Beteiligung von
Kapitalgesellschaften erlaubt werden, so die Gutachter. Die Gefahr, dass
Konzerne nur nach einer Gewinnmaximierung streben, sieht die
Monopolkommission nicht. Es gebe keine Evidenz, „dass Apotheker im
geringeren Maße an wirtschaftlicher Prospirität und Wohlstand
interessiert wären als andere Mitbürger, das heißt auch der 'Apotheker
in seiner Apotheke' hat in der Regel ein Interesse an einem florierenden
Geschäft", sagte der Vorsitzende der Monopolkommission, Professor Dr.
Justus Haucap.
Damit Apothekenketten keine Kartelle bilden, soll die Fusionskontrolle
verschärft werden. Einen konkreten Vorschlag habe die Monopolkommission
aber noch nicht unterbreitet, so Haucap. Dies könne im
Gesetzgebungsverfahren geschehen.
Die Monopolkommission fordert die „vollständige Deregerulierung des
Einzelhandels mit Arzneimitteln" - bis hin zur Integration von Apotheken
als „räumlich unselbständiger Teil eines Drogeriemarktes oder
Kaufhauses". Verschreibungspflichtige oder besonders beratungsbedürftige
Arzneimittel sollten dabei auch künftig nicht in der Selbstbedienung
erhältlich sein, so der Vorschlag. Auch müssten die Apotheken laut
Monopolkommission außerhalb der Öffnungszeiten des Drogeriemarktes
Notdienste anbieten.
Pick-up-Stellen schätzt die Monopolkommission als unproblematisch ein.
Eine Regulierung - zum Beispiel durch definierte Anforderungen an die
Lagerung der Arzneimittel - sei gegenüber einem vollständigen Verbot
vorzuziehen, so die Monopolkommission.
APOTHEKE ADHOC, Mittwoch, 14. Juli 2010, 11:21 Uhr
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