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  • 12.07.2010 - Beratung ist „Bringpflicht
    12.07.2010 - Beratung ist „Bringpflicht" für Apotheker
    POLITIK – BRANDENBURG Berlin - Mit der Novelle der Apothekenbetriebsordnung könnten Apotheker zur Beratung verpflichtet werden. Die brandenburgische Gesundheitsminister...

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ApoRisk® Branchennachrichten - Politik:


BRANDENBURG

Beratung ist „Bringpflicht" für Apotheker

 

Berlin  -  Mit der Novelle der Apothekenbetriebsordnung könnten Apotheker zur Beratung verpflichtet werden. Die brandenburgische Gesundheitsministerin Anita Tack (Die Linke) sieht die Information über Arzneimittel schon heute als „Bringpflicht" der Apotheker. Allerdings haben die Behörden laut Tack so gut wie keine Handhabe gegenüber Apotheken, die dieser Pflicht nicht nachkommen. 

Apotheken in der Pflicht: Die brandenburgische 
Gesundheitsministerin Anita Tack beobachtet den Versandhandel. Foto: 
MUGV

Apotheken in der Pflicht: Die brandenburgische Gesundheitsministerin Anita Tack beobachtet den Versandhandel. Foto: MUGV

„Information und Beratung muss dazu beitragen, Gefahren im Umgang mit Arzneimitteln zu verhüten oder zu mindern", schreibt Tack für die Landesregierung in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der SPD-Fraktion zum Thema Versandapotheken. Der Apotheker müsse aber auf der Grundlage seiner Fachkenntnis selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang eine Beratung erforderlich ist.

Insofern könne eine fehlende Beratung auch weder ordnungs- noch strafrechtlich geahndet werden. Nur eine vom Kunden verlangte, aber nicht durchgeführte Beratung stelle einen Verstoß gegen die Apothekenbetriebsordnung dar und könne, sofern sie nicht nur Einzelfälle betrifft, zum Widerruf der Versandhandelserlaubnis führen. „Die qualitativ hochwertige Beratung in einer Apotheke zählt nicht zu den gesetzlichen Erlaubnisvoraussetzungen."

Mängel bezüglich der Informations- und Beratungspflicht durch Versandapotheken seien nicht bekannt, würden aber auch nicht überwacht, so Tack weiter. Lediglich bei den Vor-Ort-Revisionen werde alle zwei Jahre auch geprüft, ob die Apotheke den Anforderungen auch an die Beratung entspreche.

Bislang sei keine Versandhandelserlaubnis versagt oder entzogen worden. Insgesamt wurden 65 Genehmigungen erteilt; die Landesregierung geht davon aus, dass drei Apotheken in größerem Umfang Arzneimittel verschicken, da bei ihnen das Versandgeschäft außerhalb der Apothekenbetriebsräume organisiert sei.

Die SPD-Abgeordnete Kerstin Kircheis hatte in ihrer Anfrage nach der letzten Untersuchung von Stiftung Warentest wissen wollen, welchen Umfang der Versandhandel in Brandenburg hat und ob das schlechte Abschneiden zu verhindern gewesen wäre.

Patrick Hollstein, Montag, 12. Juli 2010, 14:09 Uhr

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