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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
SUBSTUTIONSREGELN
Berlin - Nicht nur die
Apotheken sind mit dem aktuellen Entwurf des
Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) unzufrieden: Aus Sicht der
Generikaindustrie ist das Gesetz in seiner jetzigen Fassung nicht
geeignet, faire Marktvoraussetzungen für die Hersteller zu schaffen. Der
Branchenverband Pro Generika fordert die Regierung auf, den Entwurf zu
überarbeiten, um die Folgen der Rabattverträge abzumildern.
Vorlagen hierzu habe die CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit ihren
„Perspektiven für den Arzneimittelmarkt" bereits erarbeitet. Die Union
habe beispielsweise vorgeschlagen, die Substitutionspflicht bei den
Rabattverträgen deutlich zu entschärfen. Die jetzt von der Regierung
geplante Mehrkostenregelung sei dagegen kompliziert und intransparent,
moniert Pro Generika.
Zudem könne die Verschärfung der Substitutionspflicht bezüglich
Indikationsgebiet und Packungsgrößen die Patienten verunsichern, wenn
das abgegebene Arzneimittel nicht mit dem konkreten Anwendungsgebieten
übereinstimme. Dies werfe auch bislang völlig ungeklärte Haftungsfragen
auf, gibt Pro Generika zu Bedenken.
Sollte Schwarz-Gelb grundsätzlich an den Rabattverträgen festhalten,
fordert der Verband zumindest eine Art Gnadenfrist: Innerhalb der ersten
zwei Jahre nach Ablauf des Patentschutzes sollte sich der Generikamarkt
demnach frei entwickeln. Erst danach sollte es den Krankenkassen
erlaubt werden, für den Wirkstoff Rabattverträge auszuschreiben, fordert
Pro Generika. Vor kurzem hatte der Verband eine Frist von drei Jahren
gefordert, in denen sich das Erstgenerikum am Markt etablieren kann.
APOTHEKE ADHOC, Montag, 05. Juli 2010, 18:16 Uhr
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