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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
EU-PHARMAPAKET
Berlin - Patienten sollen künftig stärker bei der Suche nach unbekannten Nebenwirkungen einbezogen werden. Sie sollen deshalb überall in der EU beobachtete unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) direkt an die Behörde berichten dürfen. Die EU-Kommisssion, der Rat und das Parlament haben sich nun auf den ersten Teil des geplanten Pharmapakets geeinigt, über das im Herbst abgestimmt werden soll.
Mithilfe der Patienten: Bei der Entdeckung von Nebenwirkungen sollen künftig alle Beteiligten direkt mitwirken. Foto: APOTHEKE ADHOC
Bislang dürfen hierzulande nur Angehörige der Heilberufe Nebenwirkungen
melden. In anderen europäischen Ländern dürfen Patienten bereits seit
einigen Jahren selbst die Behörden über Nebenwirkungen informieren.
Die EU-Richtlinie sieht vor, dass es für Patienten, die nicht mit dem
Internet vertraut sind, eine schriftliche Meldemöglichkeit geben soll.
Die Kommission hatte zunächst nur die Online-Meldung vorgesehen.
Auch die Informationsmöglichkeiten der Patienten sollen gestärkt werden.
Obwohl es zu diesem Thema eine eigenständige Richtlinie geben soll -
derzeit laufen noch die Beratungen im Gesundheitsausschuss - enthält der
Pharmakovigilanz-Teil des Pharmapakets auch hierzu Vorgaben: Damit sich
Patienten auch über im Ausland erworbene Arzneimittel in ihrer Sprache
informieren können, sollen die Beipackzettel künftig in allen
Amtssprachen im Internet veröffentlicht werden. Generell sollen die
Produktinformationen überarbeitet und besser lesbar werden.
Über den dritten Teil des Pharmapakets, in dem es um
Arzneimittelfälschungen geht, wird nach wie vor zwischen den EU-Organen
beraten. Wann ein abstimmungsfähiger Text vorliegen wird, ist derzeit
nicht absehbar.
Désirée Kietzmann, Montag, 05. Juli 2010, 15:16 Uhr
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