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APOTHEKENHONORAR
Berlin - Kürzung der Großhandelsrabatte, erhöhter Kassenabschlag - Schwarz-gelb knöpft sich die Apotheken vor: Die Gesundheitsexperten von Union und FDP wollen den Großkundenrabatt der Apotheken gesetzlich festzurren; am Dienstag soll entschieden werden, ob künftig pauschal 2,10 oder 2,30 Euro vom Apothekenhonorar abgezogen werden. Im Bundesgesundheitsministerium (BMG) gibt es offenbar noch weitreichendere Pläne.
Weitreichende Pläne: Im BMG wird ein Kassenabschlag von 3,20 Euro diskutiert. Foto: Elke Hinkelbein
Nach Informationen von APOTHEKE ADHOC gibt es im Haus von
Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) Rechenmodelle, wie
der durch die Schiedsstelle erstmals für 2009 auf 1,75 Euro gesenkte
Abschlag wieder kassiert werden kann. Demnach wird erwogen, den Abschlag
für das Jahr 2011 einmalig auf 3,20 Euro zu erhöhen. Alternativ steht
eine Anhebung für 2011 und 2012 auf 2,75 Euro zur Diskussion. Auf diese
Weise sollen die Mehrkosten der Kassen von jeweils rund 300 Millionen
Euro für dieses und das vergangene Jahr zurück geholt werden. Das BMG
wollte die Zahlen auf Nachfrage nicht kommentieren.
Im Ministerium ist man seit der Absenkung des Kassenabschlags jedenfalls
kein Freund des Schiedsverfahrens für Apotheker mehr: Bereits Ende
vergangenen Jahres hatte sich das Ministerium in das Schiedsverfahren
eingemischt. Eine Anpassung des Kassenabschlags, die pauschal
ausschließlich auf Kostensteigerungen abstelle, laufe „auf eine
Selbstkostendeckung hinaus, die mit der gesetzlichen Vorgabe nicht
vereinbar ist", schrieb das BMG damals an den Vorsitzenden der
Schiedsstelle. Der Fixzuschlag sei nicht mit den Kosten der Apotheke
gleichzusetzen: Schließlich werde aus dem „packungsbezogenen
Handelszuschlag" neben den Personal- und Sachkosten auch das Einkommen
des Apothekeninhabers finanziert.
Die Schiedsstelle habe „nicht plausibel begründet, dass der
Personalzuwachs in Apotheken ausschließlich durch die Abgabe von
Rabattarzneimitteln in der GKV bedingt ist", monierte das BMG, das etwa
in der höheren Zahl an Filialapotheken einen Grund für den Anstieg der
Vollzeitkräfte sah. Auch das Argument der Rabattverträge überzeugte das
Ministerium nicht: Ein eventueller Zusatzaufwand sei nur durch
diejenigen Krankenkassen bedingt, die entsprechende Verträge
abgeschlossen haben; hier gebe es eigene Möglichkeiten der zusätzlichen
Honorierung.
Patrick Hollstein, Montag, 05. Juli 2010, 15:27 Uhr
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