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2,10 ODER 2,30 EURO
Berlin - Der Kassenabschlag für Apotheken wird wieder gesetzlich festgeschrieben. Darauf haben sich die Regierungsfraktionen von Union und FDP nach Informationen von APOTHEKE ADHOC verständigt. Verhandelt wird nur noch über die Höhe. Dem Vernehmen nach sind zwei Varianten im Gespräch: 2,10 Euro oder 2,30 Euro. Die endgültige Entscheidung soll am Dienstag fallen.
2,10 oder 2,30? Der Kassenabschlag wird wieder gesetzlich festgeschrieben. Foto: Elke Hinkelbein
Der Kassenabschlag war für das Jahr 2008 von 2 Euro auf 2,30 erhöht
worden. Ab 2009 sollten die Vertragspartner, der GKV-Spitzenverband und
der Deutsche Apothekerverband (DAV), den Zwangsabatt erstmals selbst
verhandeln. Nachdem monatelang keine Einigung erzielt werden konnte,
hatte eine unabhängige Schiedsstelle Ende 2009 entschieden, dass der
Abschlag rückwirkend zum Jahresanfang auf 1,75 Euro abgesenkt werden
soll.
Der GKV-Spitzenverband hatten gegen diese Entscheidung geklagt, eine
endgültige Entscheidung steht noch aus. Das Landessozialgericht
Berlin-Brandenburg hatte die sofortige Vollziehung angeordnet. Doch die
meisten Kassen verzögern die Abwicklung und verlangen umfangreiche
Datenlieferungen von den Rechenzentren. Streit gibt es zwischen dem
GKV-Spitzenverband und dem DAV auch in der Frage, ob für 2010 der alte
oder der neue Abschlag gilt.
Eine Erhöhung des Abschlags würde die Apotheken hart treffen: Bei einer
Anhebung auf 2,30 Euro müssten sie mit Ausfällen von mehr als 300
Millionen Euro rechnen. Bei einem Abschlag von 2,10 Euro gingen den
Apotheken immer noch rund 200 Millionen Euro Rohertrag verloren.
Parallel drohen Einbrüche durch die Umstellung des Großhandelshonorars.
Alexander Müller, Freitag, 02. Juli 2010, 18:15 Uhr
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