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IMPFSTOFF-AUSSCHREIBUNG
Berlin - Der Landesapothekerverband Sachsen-Anhalt (LAV) ist vor dem Landessozialgericht Essen (LSG) mit seiner Beschwerde gegen die Ausschreibung von Grippeimpfstoffen gescheitert. Das Gericht wies die Beschwerde gegen die Entscheidung des Sozialgericht Magdeburg aus der ersten Instanz zurück. Die Begründung steht noch aus.
Beschwerde abgewiesen: Der Landesapothekerverband Sachsen-Anhalt ist mit seiner Beschwerde gegen die exklusive Impfstofflieferung gescheitert. Foto: Elke Hinkelbein
In der kommenden Grippesaison soll in Sachsen-Anhalt nur noch eine
Apotheke die Ärzte mit Influenza-Impfstoffen beliefern. Gewinner der
gemeinsamen Ausschreibung aller Krankenkassen im Bundesland ist eine
Apotheke aus Magdeburg.
Der LAV war gegen die geplante Exklusivbelieferung vorgegangen. Nach
seiner Auffassung ist die Ausschreibung von Impfstoffen unzulässig. Der
Verband wollte erreichen, dass auch alle anderen Apotheken in
Sachsen-Anhalt lieferberechtigt bleiben.
Das Sozialgericht Magdeburg hatte die Klage Anfang Juni abgewiesen.
Daraufhin legte der LAV Beschwerde beim LSG ein. Sobald die Begründung
vorliegt, wollen die Apotheker entscheiden, ob sie den Rechtsstreit im
Hauptsacheverfahren weiterführen. Die Stellungsnahmen, die der LAV bei
den Aufsichtsbehörden zu der Angelegenheit erbeten hat, sind bislang
unbeantwortet geblieben.
Désirée Kietzmann, Freitag, 02. Juli 2010, 12:54 Uhr
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