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VERSANDHANDEL
Berlin - Dürfen sie schon oder noch nicht? Die Frage, ob Versandapotheken bereits apothekenpflichtige Tierarzneimittel online verkaufen können, ist umstritten. Die Bundestierärztekammer (BTK) kritisiert die Angebote zahlreicher deutscher Internetanbieter und verweist auf das noch bestehende Versandverbot für Tierarzneimittel. Die Versender sehen sich allerdings durch das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) bestätigt.
Versand oder nicht: Ob Tierarzneimittel auch ohne Grundlage im AMG versendet werden dürfen, ist umstritten. Foto: APOTHEKE ADHOC
„Der Versand von Tierarzneimitteln ist aktuell noch verboten", sagte
eine BTK-Sprecherin gegenüber APOTHEKE ADHOC. Das Arzneimittelgesetz
erlaubt lediglich die Abgabe durch die Apotheke oder den Tierarzt. Dass
zahlreiche deutsche Internetapotheken bereits Tierarzneimittel wie das
Antiparasitikum Frontline (Fipronil) in ihr Programm genommen haben,
halten die Tierärzte deshalb für rechtswidrig. „In der Vergangenheit
hatten wir des öfteren Probleme mit Anbietern aus dem Ausland, nun
versenden aber auch die deutschen Apotheken ohne rechtliche Grundlage",
so die Sprecherin.
Christian Buse, Chef von mycare und Vorsitzender des Bundesverbands
Deutscher Versandapotheken (BVDVA), sieht in den Angeboten keine
Probleme: „Das ist eine klare Sache, die Entscheidung des BGH ist für
mich rechtsverbindlich", so Buse. Das Gericht habe den Gesetzgeber
aufgefordert, die Vorschriften zu ändern.
Im November hatte der BGH entschieden, dass Versandapotheken nicht
verschreibungspflichtige Tierarzneimittel für Haustiere verkaufen
dürfen. Mittlerweile hat die Bundesregierung - auch wegen einer
Beschwerde der EU-Kommission - angekündigt, apothekenpflichtige
Arzneimittel für Tiere, die nicht der Gewinnung von Lebensmitteln
dienen, vom Versandverbot auszunehmen. Die entsprechende AMG-Novelle
soll allerdings erst Ende des Jahres in Kraft treten.
Bis dahin dürfen Versandapotheken keine Tierarzneimittel anbieten - das
ist zumindest auch die Auffassung der Zentralstelle der Länder für
Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG), die
unter anderem den Internethandel mit Medikamenten beobachtet. „Der
Gesetzgeber lässt den Versand mit Tierarzneimitteln nicht zu. Daran
ändert auch das BGH-Urteil nichts, denn dieses bezieht sich nur auf den
konkreten Streitfall", sagte ein Sprecher der ZLG gegenüber APOTHEKE
ADHOC.
Mit dieser Meinung scheint die ZLG nicht allein zu sein: „Natürlich gab
es in der Zwischenzeit einige Abmahnungen", sagt Buse. Unterschrieben
worden sei bislang allerdings nichts; es sei auch noch kein
Gerichtsverfahren angestrengt worden. Der Apotheker aus Wittenberg hatte
bereits Anfang Mai Tierarzneimittel unter der Rubrik „Wuffi & Mauz"
ins Sortiment genommen.
Désirée Kietzmann, Freitag, 25. Juni 2010, 12:20 Uhr
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