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ARZNEIMITTEL-SPARPAKET
Berlin - Die Krankenhausapotheken sollen künftig den Herstellerrabatt erstattet bekommen. Dies sieht der überarbeitete Entwurf des GKV-Änderungsgesetzes (GKVÄnd) vor, der am vergangenen Freitag den Bundestag passiert hat. Die Hersteller sind demnach dazu verpflichtet, auch für Arzneimittel, die von Klinikapotheken für die Anwendung in Ambulanzen abgegeben werden, den von den Kassen einbehaltenen Rabatt zurück zu zahlen.
Recht auf Erstattung: Die Hersteller müssen auch Krankenhausapotheken künftig den Rabatt erstatten. Foto: Elke Hinkelbein
Der Gesundheitsausschuss hatte damit eine Forderung der
Krankenhausapotheker und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)
aufgenommen. Regelungsbedarf hatten die Betreiber von Kliniken und
Krankenhausapotheken bereits seit der letzten AMG-Novelle gesehen:
Seither gilt nämlich der Herstellerrabatt auch für Fertigarzneimittel in
parenteralen Rezepturen.
Die Kassen hatten den Krankenhausapotheken daher bei der Abrechnung von
ambulant angewendeten Arzneimitteln den Herstellerrabatt abgezogen. Bei
der Erstattung gab es nach Angaben des Bundesverbands Deutscher
Krankenhausapotheker (ADKA) allerdings Probleme mit der Industrie.
„Einige Hersteller haben sich mit der Rückzahlung länger geziert und
schließlich nur ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gezahlt", sagte
ADKA-Geschäftsführer Klaus Tönne gegenüber APOTHEKE ADHOC. Die Kliniken
hatten daher eine gesetzliche Klarstellung gefordert.
Der Wunsch nach einer Deckelung der Arzneimittelpreise auch im
stationären Bereich wurde den Kliniken allerdings nicht erfüllt. „Wir
fürchten, dass die Hersteller den künftig höheren Zwangsrabatt für die
Krankenkassen durch Preiserhöhungen im stationären Bereich kompensieren
werden", sagte Tönne. Denn die vorgesehenen Sparmaßnahmen im
Arzneimittelbereich greifen nicht für den komplett liberalisierten
Kliniksektor. Der ADKA will beim anstehenden
Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) nun einen neuen Ablauf
nehmen: Ziel ist eine Preisdeckelung, unterhalb derer jedoch weiterhin
Verhandlungen möglich sein sollen.
Das Pharma-Sparpaket, durch das die Krankenkassen bis Ende 2013 jährlich
um gut eine Milliarde Euro entlastet werden sollen, hatte der Bundestag
vor knapp einer Woche mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von
Union und FDP gebilligt. Mit der Neuregelung steigt der
Herstellerabschlag für nicht festbetragsgebundene Arzneimittel Anfang
August von 6 auf 16 Prozent. Flankierend werden die Arzneimittelpreise
bis Ende 2013 auf dem Stand vom 1. August 2009 eingefroren. Das GKVÄndG
soll am 9. Juli den Bundesrat passieren, es ist nicht
zustimmungspflichtig.
Désirée Kietzmann, Donnerstag, 24. Juni 2010, 11:27 Uhr
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