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BUNDESGESUNDHEITSMINISTERIUM
Berlin - Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ist vom Widerstand der Bundesministerien des Inneren und der Justiz gegen das geplante Pick-up-Verbot enttäuscht: „Im Koalitionsvertrag hat man sich darauf verständigt, die Auswüchse beim Versandhandel einzuschränken. Wir bedauern, dass es im Rahmen der Ressortabstimmung zu keiner Einigung gekommen ist", sagte ein Ministeriumssprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC. Das Pick-up-Verbot ist mit den verfassungsrechtlichen Bedenken aus den anderen Ressorts de facto gestorben.
Drehtür für Pick-up: Im BMG traut man sich wegen der Berufsfreiheit von Pick-up-Betreibern nicht mehr an die Auswüchse beim Versandhandel. Foto: Elke Hinkelbein
Zwar will das BMG die Stellungnahmen aus dem Bundesinnenministerium
(BMI) und dem Bundesjustizministerium (BMJ) noch prüfen. Doch der
Kabinettbeschluss zum AMNOG soll schon Anfang kommender Woche vorgelegt
werden. „Sollten BMJ und BMI ihre verfassungsrechtlichen Bedenken
aufrecht erhalten, muss die Regelung zur Einschränkung der Auswüchse im
Versandhandel aus dem Entwurf gestrichen werden", erklärte der
Ministeriumssprecher.
Das BMG hatte das geplante Verbot mit der Patientensicherheit begründet.
Doch weder BMI noch BMJ konnten laut BMG in der Abholung von
Arzneimitteln in Drogeriemärkten eine Gefahr für die sichere
Arzneimittelversorgung erkennen. Die Ressorts berufen sich stattdessen
auf die verfassungsmäßig garantierte Berufsfreiheit der
Versandapotheker.
Die FDP ist damit erneut in der misslichen Lage, Vorhaben aus dem
Koalitionsvertrag fallen lassen zu müssen. Darin hieß es noch: „Wir
werden die Auswüchse beim Versandhandel bekämpfen, indem wir die Abgabe
von Arzneimitteln in den sogenannten Pick-up-Stellen verbieten."
Vermutlich kam diese Forderungen aus den Reihen der FDP, denn die
Liberalen hatten schon aus der Opposition heraus einen Antrag zum
Pick-up-Verbot gestellt.
Ende März hatte Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler in seinem
Eckpunktepapier erneut in Aussicht gestellt, dem „Missbrauch des
Versandhandels durch sogenannte Pick-up Stellen" zu unterbinden. Das
Kabinett hatte Röslers Vorschlägen Ende April noch zugestimmt.
Andererseits hatte das Bundesjustizministerium sich schon zu Zeiten der
Großen Koalition zweimal gegen ein Pick-up-Verbot ausgesprochen: In der
Stellungnahme des damals noch von Brigitte Zypries (SPD) geführten
Ressort hieß es, dass ein Rezeptsammelverbot in Gewerbebetrieben
„verfassungsrechtlich nicht mehr vertretbar sein dürfte". Eine
Einschränkung der Berufsfreiheit der Versandapotheker sei nicht zu
rechtfertigen, so das Ministerium vor fast genau einem Jahr. An dieser
Haltung hat sich offenbar nichts geändert.
Alexander Müller, Mittwoch, 23. Juni 2010, 12:43 Uhr
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