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VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN
Berlin - Der
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hat die EU-Kommission
aufgefordert, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland
einzuleiten: Nach Ansicht des Pharmaverbandes wird neuen Arzneimitteln
durch die Therapiehinweise des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) der
Zugang zum deutschen Markt erschwert. Die Kommission hat die deutschen
Behörden bereits zu einer Stellungnahme aufgefordert.
Post aus Berlin: Die EU-Kommission ist vom BPI aufgefordert worden, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten. Foto: APOTHEKE ADHOC
In dem Beschwerdeschreiben, das Ende Januar nach Brüssel geschickt
wurde, moniert der BPI, dass das Verfahren des G-BA weder auf objektiven
und überprüfbaren Kriterien beruhe, noch die für ein faires Verfahren
vorgeschriebenen Mindeststandards und Beteiligungsrechte erfülle.
Entsprechend verstoße das deutsche Verfahren gegen die
EU-Transparenzrichtlinie.
Der BPI kritisiert vor allem, dass der G-BA nicht alle Arzneimittel, die
für dieselbe therapeutische Anwendung miteinander im Wettbewerb stehen,
gleichermaßen berücksichtigt. „Der G-BA verfolgt vielmehr im
allgemeinen die Politik, das Verfahren zur Erstellung von
Therapiehinweisen auf neue Arzneimittel zu beschränken, ohne
konkurrierende, bereits etablierte Arzneimittel der gleichen Bewertung
zu unterziehen", argumentiert der BPI.
Die Nichtbewertung ist laut BPI „diskriminierend" und
wettbewerbsverzerrend": Durch das einseitige Verfahren können nach
Ansicht des BPI nachteilige Eigenschaften von etablierten Arzneimitteln
übersehen werden. Dadurch werde die Kosten-Nutzenbewertung des
beurteilten, also in der Regel neuen Arzneimittels zu dessen Nachteil
verzerrt.
Dem Gesetzgeber wirft der BPI vor, keine Mindestkriterien für die
Erstellung von Therapiehinweisen definiert zu haben. Da dem G-BA keine
Grenzen gesetzt seien, könne er von einer milden Empfehlung bis hin zum
tatsächlichen Erstattungsausschluss alle Maßnahmen anordnen. „Dies führt
zu einer Intransparenz, da nicht klar ist, unter welchen Umständen sich
der G-BA für einen bestimmten Ansatz entscheiden wird", so der BPI.
Schließlich sehen sich die Unternehmen in ihren Rechten eingeschränkt,
da sie im Verfahren keine Akteneinsicht bekommen, um die
Entscheidungsgrundlagen des G-BA zu überprüfen. Diese Mängel hinderten
die Firmen daran, „ihr Verteidigungsrecht sinnvoll und effektiv
wahrzunehmen", so der BPI.
Therapiehinweise des G-BA sollen Ärzte dabei unterstützen, Arzneimittel
sowohl gezielt als auch wirtschaftlich zu verordnen. Mediziner, die sich
nicht an die Vorgaben halten, riskieren, gegen das
Wirtschaftlichkeitsgebot zu verstoßen. Zuletzt hatte der G-BA
entsprechende Hinweise für die Wirkstoffe Aliskiren und Ezetimib
veröffentlicht.
Désirée Kietzmann, Montag, 10. Mai 2010, 14:44 Uhr
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