Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
HILFSMITTELVERSORGUNG
Berlin - Im Streit um die Hilfsmittelversorgung haben sich die Berliner Apotheker durchgesetzt: Auch Apotheken, die seit April 2007 gegründet oder übernommen wurden, dürfen automatisch Hilfsmittel mit der AOK Berlin-Brandenburg abrechnen. In einem Gespräch einigten sich der Berliner Apotheker-Verein (BAV) und die Kasse darauf, dass die Mitgliedschaft im BAV für alle Apotheken automatisch die Beitrittserklärung zum Hilfsmittelversorgungsvertrag beinhaltet.
AOK lenkt ein: In Berlin dürfen die Apotheken Hilfsmittel abgeben, auch wenn sie dem Versorgungsvertrag nicht aktiv beitreten. Foto: APOTHEKE ADHOC
Die AOK hatte kürzlich zahlreichen Berliner Apotheken mitgeteilt, dass
sie rückwirkend zum Jahresbeginn keine Hilfsmittel mehr abgeben dürfen.
Laut AOK müssen die Apotheken nachweisen, dass sie „die Anforderungen an
eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung,
Abgabe und Anpassung von Hilfsmitteln" erfüllen. Dies wollte die Kasse
durch direkte Vertragspartnerschaften sicher stellen.
Ob ein neuer Apothekeninhaber für die Hilfsmittelversorgung geeignet
ist, wollen Kasse und Verband nun - vor dem Beitritt zum BAV - gemeinsam
prüfen. Der BAV lässt der Kasse zudem ständig aktualisierte
Mitgliederlisten zukommen.
Désirée Kietzmann, Dienstag, 04. Mai 2010, 15:21 Uhr
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