Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
VERSANDHANDEL
Berlin - Das geplante Pick-up-Verbot gewinnt an Fahrt: Noch vor der Sommerpause werde eine entsprechende Regelung vorgelegt, versprach Jens Spahn, gesundheitspolitischer Sprecher der Union, auf dem Wirtschaftsforum des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). Rechtliche Bedenken müssten notfalls durch das Bundesverfassungsgericht geklärt werden.
Saubere Regelung: BMG und BMJ suchen nach einer juristisch einwandfreien Lösung für das Pick-up-Verbot. Foto: Elke Hinkelbein
Eine Lösung, wie der geplante Eingriff in das Grundrecht der
Berufsfreiheit unter Gemeinwohlaspekten in juristisch saubere Form
gegossen werden kann, gibt es laut Spahn noch nicht. Dem Vernehmen nach
will man im Bundesgesundheitsministerium (BMG) diesmal mit konkreten
eigenen Vorschlägen auf das Justizministerium (BMJ) zugehen. So soll der
Begriff des Versandhandels - sechs Jahre nach der Einführung -
konkretisiert werden.
Qualitätskriterien für Pick-up-Stellen sind aus ordnungspolitischen
Gründen offenbar ebenso vom Tisch wie die Beschränkung auf bestimmte
Gewerbebetriebe, wie die SPD sie vorgeschlagen hatte. Möglicherweise
will das BMG aber Bedingungen festlegen, unter denen Apotheken künftig
Abgabestellen betreiben dürfen, beispielsweise in unterversorgten
Gebieten.
Ob sich das BMJ von neuen Vorschlägen überzeugen lassen wird, bleibt
abzuwarten. Im Februar und im Mai vergangenen Jahres hatte das damals
noch SPD-geführte Ressort gegenüber dem BMG erhebliche
verfassungsrechtliche Bedenken gemeldet, da „es bereits an einem
vernünftigen Grund des Gemeinwohls fehlen" dürfe.
Die Beamten sahen es als „logischen Fehler" des ABDA-Gutachtens, dass
„die Aufrechterhaltung eines flächendeckenden
Arzneimittelversorgungssystems gleichgesetzt wird mit dem ausreichenden
Vorhandensein von traditionellen Präsenzapotheken". Denn sollten
Pick-up-Stellen die traditionellen Apotheken verdrängen, „stünden die
Pick-up-Stellen zugleich als eine neue Säule der flächendeckenden
Arzneimittelversorgung zur Verfügung". Außerdem: „Die derzeitige
Organisation der Pick-up-Stellen [...] gibt für die Befürchtung einer
Trivialisierung von Arzneimitteln nichts her, denn die Arzneimittel
werden strikt abgesondert von den übrigen Waren und nur unter besonderen
Kautelen abgegeben."
APOTHEKE ADHOC, Donnerstag, 29. April 2010, 19:35 Uhr
» ApoRisk® - Das Konzept für Apotheker - Mehr Freiraum für wichtige Aufgaben
» PharmaRisk® Apothekenversicherung - Die All-Risk-Police für Apotheken
» ApoRecht® Apothekenversicherung - Rechtsschutz-Programm für Apotheker
» ApoSecura® Gruppen-Unfallversicherung - Beruflich und privat bestens geschützt
» ApoSana® Apotheker Krankenversicherung - Das Beste für Ihre Gesundheit
» ApoVita® Golden BUZ - Das moderne Berufsunfähigkeitskonzept ohne Wenn und Aber
ApoRisk GmbH | Deutschland | www.aporisk.de | www.pharmarisk.de
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.