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ARZNEIMITTELAUSGABEN
Berlin - Das Kabinett hat heute die von Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) vorgelegten Eckpunkte zum Arzneimittel-Sparpaket beschlossen. „Das Paket ist ein Dreiklang von kurzfristig wirksamen Maßnahmen, Deregulierung und strukturellen, langfristig wirksamen Veränderungen", so Rösler. Die Regierung hat das Ende März vorgestellte Eckpunktepapier im Wortlaut übernommen.
Dreiklang von Maßnahmen: Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler
(FDP) hat sein Sparpaket durch das Kabinett gebracht. Foto: Elke
Hinkelbein
Kurzfristig wird zum 1. August der Herstellerabschalg für Arzneimittel
ohne Festbetrag um 10 Prozentpunkte auf 16 Prozent erhöht, Generika sind
ausgenommen. Gleichzeitig gilt ein Preisstopp rückwirkend zum 1. August
2009. Beide Maßnahmen sind bis Ende 2013 begrenzt.
Obwohl ebenfalls noch unter den kurzfristigen Maßnahmen geführt, wird es
in diesem Jahr noch keine Umstellung der Großhandelsvergütung geben.
Diese ist aber geplant - und soll zu Lasten der Apotheke gehen. Wörtlich
heißt es im Kabinettsbeschluss wie schon im Papier des BMG: „Der
Großhandel erhält eine leistungsgerechte Vergütung. Der
Großhandelszuschlag wird auf einen preisunabhängigen Fixzuschlag und
einen prozentualen Zuschlag umgestellt. Dabei werden Funktionsrabatte an
Apotheken berücksichtigt."
Positiv für die Apotheken ist, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung
Pick-up-Stellen verbieten will: „Für die flächendeckende und sichere
Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln durch Apotheken soll der
Missbrauch des Versandhandels durch sogenannte Pick-up-Stellen
unterbunden werden."
Wie ebenfalls bereits im März angekündigt, sollen Hersteller und
Krankenkassen die Preise für Arzneimittel künftig direkt verhandeln.
„Wir sind es den Versicherten schuldig, dass Beitragsmittel effektiver
eingesetzt werden. Wer Innovationen will, muss dafür sorgen, dass diese
auch bezahlbar sind", so Rösler. Bei der Zulassung neuer Arzneimittel
sollen die Hersteller frühzeitig Daten an das Institut für Qualität und
Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) liefern. Arzneimittel,
die bei der Kosten-Nutzen-Bewertung keinen Zusatznutzen nachweisen
können, sollen direkt in das Festbetragssystem überführt werden.
Bei den Rabattverträgen soll eine Mehrkostenregelung eingeführt werden.
Versicherte können demnach gegen Aufzahlung das gewünschte Präparat
statt des Rabattarzneimittels erhalten.
Die mit der AMG-Novelle geänderten Regeln zur Zytostatikaversorgung
sollen dahingehend überprüft werden, „ob die angestrebten Verbesserungen
zur wirtschaftlichen Versorgung tatsächlich erreicht wurden", heißt es
im Papier.
Alexander Müller, Mittwoch, 28. April 2010, 12:32 Uhr
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